I. Aufgrund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Weidhausen b.Coburg am 04.03.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und in den Ausgaben mit — 7.677.490 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und in den Ausgaben mit — 5.256.440 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.011.738 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.250.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
II. Die Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Coburg (Az. 9412-16/2024/1) vom 16.05.2024 rechtsaufsichtlich genehmigt. Sie enthält genehmigungspflichtige Bestandteile (Art. 71 GO). Die Kreditaufnahme wurde mit folgenden Auflagen verbunden:
| • | Die Gemeinde Weidhausen b.Coburg hat bis spätestens 01.01.2025 ihre Bestattungsgebühren neu zu kalkulieren. Der Kostendeckungsgrad (Erlöse in % der Kosten im betriebswirtschaftlichen Sinne) im neuen Kalkulationszeitraum muss bei mindestens 50 % liegen (Art. 62 Abs. 2 Nr. 1 GO i.V.m. Art. 8 KAG). |
| • | Die nach den Vorgaben des Art. 8 KAG zu erstellende Gebührenkalkulation und die ggf. erforderliche Änderungssatzung zur Besattungsgebührensatzung ist dem Landratsamt bis spätestens 15.12.2024 vorzulegen. |
Die genehmigte Gesamtkreditermächtigung in Höhe von 3.011.738 € darf im Vollzug des Haushaltsplans nur insoweit beansprucht werden, als sie zur Finanzierung des tatsächlichen relalisierten Netto-Investionsvolumens erforderlich ist.
III. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 S. 3 GO während der allgemeinen Geschäftsstunden in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Weidhausen b.Coburg, Zimmer 2, EG zur öffentlichen Einsichtnahme bereit.