I. Aufgrund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Weidhausen b.Coburg am 06.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und in den Ausgaben mit — 7.920.440 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und in den Ausgaben mit — 5.780.270 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf 2.309.625 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.200.000 € festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
| II. | Die Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Coburg (Az. 960-22 Nr. 116=241) vom 29.06.2023 rechtsaufsichtlich genehmigt. Sie enthält genehmigungspflichtige Bestandteile (Art. 71 GO). Die Kreditaufnahme wurde mit folgenden Auflagen verbunden: |
| - | Die Gemeinde Weidhausen b.Coburg hat bis spätestens 01.01.2024 ihre Bestattungsgebühren neu zu kalkulieren. Der Kostendeckungsgrad (Erlöse in % der Kosten im betriebswirtschaftlichen Sinne) im neuen Kalkulationszeitraum muss bei mindestens 50 % liegen (Art. 62 Abs. 2 Nr. 1 GO i.V.m. Art. 8 KAG). |
| - | Die nach den Vorgaben des Art. 8 KAG zu erstellende Gebührenkalkulation und die ggf. erforderliche Änderungssatzung zur Besattungsgebührensatzung ist dem Landratsamt bis spätestens 15.12.2023 vorzulegen. |
| - | Die genehmigte Gesamtkreditermächtigung in Höhe von 2.309.625 € darf im Vollzug des Haushaltsplans nur insoweit beansprucht werden, als sie zur Finanzierung des tatsächlichen relalisierten Netto-Investionsvolumens erforderlich ist. |
| III. | Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 S. 3 GO während der allgemeinen Geschäftsstunden in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Weidhausen b.Coburg, Zimmer 2, EG zur öffentlichen Einsichtnahme bereit. |