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Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Gemeinde Weidhausen b Coburg
Ausgabe 3/2025
Sonstige Informationen der Gemeindeverwaltung
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Sonstige Informationen der Gemeindeverwaltung

1.

Die Gemeinde Weidhausen b.Coburg legt nur die Hebesätze fest.

2.

Die Gemeinde Weidhausen b.Coburg hat die Hebesätze im Zuge der Grundsteuerreform enorm gesenkt.

3.

Für den Messbetrag ist die Gemeinde Weidhausen b.Coburg nicht zuständig. Dieser wird vom Finanzamt Coburg berechnet.

4.

Die Gemeinde Weidhausen b.Coburg multipliziert lediglich den Messbetrag vom Finanzamt Coburg mit dem festgelegten Hebesatz.

5.

Bei Fragen zum Messbetrag wenden Sie sich bitte direkt ans Finanzamt Coburg (Tel.: 09561 646 - 0).

Weidhausen b.Coburg, 16.01.2025
gez.
Steuerstelle