für die Gemeinde Weidhausen b.Coburg
für das Haushaltsjahr 2025
I. Aufgrund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Weidhausen b.Coburg am 05.05.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
| und in den Ausgaben mit | 8.184.565 € |
| und im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen | |
| und in den Ausgaben mit | 4.401.455 € |
ab.
Für das Haushaltsjahr 2025 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
| II. | Die Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Coburg (Az. 9412-16/2025/1) vom 23.06.2025 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 GO). | |
| II. | Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 S. 3 GO während der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus der Gemeinde Weidhausen b.Coburg, Hauptstraße 3, Zimmer 4, EG, Weidhausen b.Coburg, zur öffentlichen Einsichtnahme bereit. | |
Weidhausen b.Coburg, 16.07.2025
Gemeinde Weidhausen b. Coburg