I. Aufgrund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Weidhausen b.Coburg am 13.04.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und in den Ausgaben mit 8.977.180 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und in den Ausgaben mit 3.308.153 €
ab.
Für das Haushaltsjahr 2026 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 3.000.000 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
II. Die Haushaltssatzung wurde mit Schreiben des Landratsamtes Coburg (Az. 9412-16/2026/1) vom 03.07.2026 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 GO).
II. ie Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 S. 3 GO während der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus der Gemeinde Weidhausen b.Coburg, Hauptstraße 3, Zimmer 4, EG, Weidhausen b.Coburg, zur öffentlichen Einsichtnahme bereit.