Vollzug des § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) und der §§ 12 ff der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (GutachterausschussV) vom 5. April 2005 (Stand 30.09.2014);
Bodenrichtwerte für das Gebiet des Landkreises Coburg zum Bewertungsstichtag 01.01.2024 – Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. § 13 Abs. 3 GutachterausschussV
Die Bodenrichtwerte für den Landkreis Coburg liegen in der Zeit
vom 26. August 2024 bis einschließlich 25. September 2024
öffentlich aus.
Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden in der Verwaltung der Gemeinde Weidhausen b.Coburg, Zimmer 2, Werkstr. 1, 96279 Weidhausen b.Coburg eingesehen werden.
Auf das Recht, auch außerhalb der Auslegezeit von der Geschäftsstelle für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Coburg Auskünfte über die Richtwerte zu erlangen (§ 13 Abs. 3 GutachterausschussV) wird hingewiesen.
Auskunft erteilt Ihnen hierzu die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Frau Fischer, Telefon: 09561/514-4101, Fax: 09561/514-894101, E-Mail: andrea.fischer@landkreis-coburg.de.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bodenrichtwertauskünfte ausschließlich von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt werden.