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Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Gemeinde Weidhausen b Coburg
Ausgabe 36/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) der Gemeinde Weidhausen b.Coburg für den Entwurf des Bebauungsplans "Süd II, Am Reußenberg" im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 05.09.2022 den Entwurf des Bebauungsplans "Süd II, Am Reußenberg" gebilligt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt.

Dessen Geltungsbereich ist aus untenstehendem nicht maßstäblichem Lageplan ersichtlich.

Mit der Ausarbeitung des Plans und der Durchführung des Verfahrens ist das Ingenieurbüro IVS GmbH aus Kronach beauftragt.

Der gebilligte und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte

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Entwurf des Bebauungsplans "Süd II, Am Reußenberg" (Fassung vom 05.09.2022)

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Begründung zu dem Bebauungsplan "Süd II, Am Reußenberg" (Fassung vom 05.09.2022)

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Schalltechnische Untersuchung zur Verkehrslärmeinwirkung (IBAS Bericht Nr. 22.13054-b01a, vom 04.07.2022)

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Schalltechnische Untersuchung zur Geräuscheinwirkung aus der Nachbarschaft (IBAS Bericht Nr. 22.13054-b02, vom 03.08.2022)

liegen in der Zeit vom

19.09.2022 bis einschließlich 19.10.2022

im Bauamt der Gemeinde Weidhausen b.Coburg, Zimmer Nr. 2, Werkstraße 1, 96279 Weidhausen b.Coburg, während folgender Zeiten

Montag - Freitag:

8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag:

14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

15.30 bis 17.30 Uhr

öffentlich aus.

Aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus, ist die persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen in der Gemeindeverwaltung derzeit nur nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter 09562/9832-25 bzw. per E-Mail unter info@weidhausen.de möglich.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind während der Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Internet unter https://www.weidhausen.de/gv_weidhausen/Gemeinde/AktuelleBauleitplanverfahren veröffentlicht.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen (in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift) bei der Verwaltung abgegeben werden. Es besteht während der genannten Dienstzeiten Gelegenheit zur Niederschrift der Äußerung sowie zur Erörterung der Planung.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht bis einschließlich zum 19. Oktober 2022 abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweise zur formalen Durchführung des Verfahrens

Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, soll das Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Die maximal zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung beträgt weniger als 20 000 Quadratmeter.

Da die Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans nach § 13a BauGB durchgeführt (sog. beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung).

Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 BauGB wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.

Gemäß § 13a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird im Rahmen dieses Verfahrens nicht durchgeführt.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Weidhausen b.Coburg, den 06.09.2022
Gemeinde Weidhausen b.Coburg
Markus Mönch
Erster Bürgermeister