Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses:
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 02.09.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung eines Verfahrens zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde beschlossen.
Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans umfasst das Grundstück mit der Flur-Nummer 273 der Gemarkung Weidhausen b.Coburg. Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1.945 m².
Das Plangebiet wird im Osten und im Süden von Wohnnutzung, im Westen und Norden von Verkehrsflächen bzw. Flächen für die Landwirtschaft umgrenzt.
Ein Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der 14. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Der räumliche Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan kann im Bauamt der Gemeinde Weidhausen b.Coburg, Werkstraße 1, 96279 Weidhausen b.Coburg, während folgender Zeiten
| Montag – Freitag: | 8.00 – 12.00 Uhr |
| Dienstag: | 14.00 – 16.00 Uhr |
| Donnerstag: | 15.30 – 17.30 Uhr |
eingesehen werden.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Ziele und Zwecke der Planung:
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB haben die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Dem ist die Gemeinde durch die Aufstellung eines Flächennutzungs- und Landschaftsplans nachgekommen.
Für die Gemeinde Weidhausen b.Coburg liegt ein wirksamer Flächennutzungsplan vor. Im wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan ist das Plangebiet als artenreiche Magerwiese dargestellt (§ 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB).
Die Gemeinde beabsichtigt, auf dem Grundstück Fl.-Nr. 273 der Gemarkung Weidhausen b.Coburg einen Spielplatz zu errichten und auf dem Restgrundstück Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft durchzuführen.