Eine persönliche Gratulation zum Geburtstag durch den Ersten Bürgermeister bzw. seiner Stellvertreter erfolgt zum 75., 80., 85. und ab dem 90. jährlich. Persönliche Gratulationen zu Ehejubiläen sind ab der Goldenen Hochzeit (50., 60., 65, 70. usw.) vorgesehen.
Bei all den genannten Jubiläen erfolgt im Vorfeld eine schriftliche Abfrage durch das Vorzimmer des Bürgermeisters, ob eine persönliche Gratulation erwünscht ist. Erfolgt keine Rückmeldung seitens der Jubilare, wird davon ausgegangen, dass auch k e i n e persönliche Gratulation erwünscht ist.
Bei Fragen wenden Sie sich an Frau Kristek, 09562 / 98 32 26.