Für die Amtsperiode 2024 - 2028 findet in diesem Jahr wieder die Wahl der Schöffen statt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. Nach der Bayerischen Verfassung sind alle Bewohner Bayerns zur Übernahme von Ehrenämtern verpflichtet.
Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:
| 1. | Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind; |
| 2. | Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. |
Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:
| 1. | Personen, die am 01.01.2024 das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; |
| 2. | Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 01.01.2024 vollenden; |
| 3. | Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen; |
| 4. | Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind; |
| 5. | Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind; |
| 6. | Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. |
Weitere Ausschlussgründe werden ggf. im Einzelfall geklärt.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbung unter Angabe des Familiennamens (evtl. abweichenden Geburtsnamen zusätzlich vermerken), der Vornamen, des Familienstandes, des Geburtsdatums und -ortes, des Berufes, der Staatsangehörigkeit, des Wohnortes mit Straße und Hausnummer und ggf. einer früheren Schöffentätigkeit bis zum 13. März 2023 an die Gemeinde Weidhausen b.Coburg, Werkstraße 1, 96279 Weidhausen b.Coburg oder geben Sie diese persönlich in der Gemeindeverwaltung, Zimmer Nr. 2, Werkstraße 1, 96279 Weidhausen b.Coburg ab.
Ein Bewerbungsformular finden Sie auf unserer Internetseite unter www.weidhausen.de.