Titel Logo
Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Gemeinde Weidhausen b Coburg
Ausgabe 42/2024
Kirchliche Nachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gottesdienstordnung

Freitag, 18.10.2024

18:00 Uhr

Sonnefeld Kirche St. Marien

Eucharistiefeier

Samstag, 19.10.2024

18:00 Uhr

Ebersdorf Pfarrkirche St. Otto

Kirchweihgottesdienst, Eucharistiefeier

Sonntag, 20.10.2024

10:30 Uhr

Grub am Forst Kirche St. Joseph

Kirchweihgottesdienst, Eucharistiefeier

Freitag, 25.10.2024

18:00 Uhr

Sonnefeld Kirche St. Marien

Eucharistiefeier

Samstag, 26.10.2024

11:00 Uhr

Ebersdorf Pfarrkirche St. Otto

Taufe

18:00 Uhr

Ebersdorf Pfarrkirche St. Otto

Eucharistiefeier

Sonntag, 27.10.2024

09:00 Uhr

Grub am Forst Kirche St. Joseph

Eucharistiefeier, mit Segnung von Weihwasser und Kerzen

(Kein Friedhofsgang in Grub!!)

Kirchenverwaltungswahl 24.11.2024

Am 24. November 2024 öffnen in allen Kirchengemeinden des Erzbistums die Wahllokale, um den Katholikinnen und Katholiken die Mitgestaltung ihrer Gemeinden zu ermöglichen.

Gewählt wird auf sechs Jahre. Die Wahl erfolgt in Form einer Urnenwahl. Es besteht aber die Möglichkeit mündlich oder schriftlich Briefwahl zu beantragen.

Was ist die Kirchenverwaltung?

Die Kirchenverwaltung ist das kirchliche und staatliche Vertretungsorgan der örtlichen Kirchengemeinde und ihres Vermögens in der Kirchenstiftung. Sie setzt sich aus dem Kirchenverwaltungsvorstand (Pfarrer) und den Kirchenverwaltungsmitgliedern zusammen.

Das Aufgabenfeld der Kirchenverwaltung umfasst die Befriedigung der ortskirchlichen Bedürfnisse, die Verwaltung der Einrichtungen vor Ort, der Finanzen und des Vermögens.

Voraussetzungen für die Wahlberechtigung:

Angehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche

Hauptwohnsitz im Bereich unserer Kirchengemeinde

Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Wahltag

Zugehörigkeit zur katholischen Kirche, auch im zivilen Sinn

Wahlberechtigte können Wahlvorschläge einreichen

Wer kann kandidieren?

Voraussetzungen für wählbare Kandidaten:

Angehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche

Hauptwohnsitz im Bereich der jeweiligen Kirchengemeinde

Vollendung des 18. Lebensjahres bis zum Wahltag

Kirchensteuerpflichtig

Zugehörigkeit zur katholischen Kirche, auch im zivilen Sinn

Pfarrbüro St. Otto, St.-Otto-Straße 10, 96237 Ebersdorf bei Coburg

NEUE Telefonnummer: 09561 40 41 423

E-Mail: ssb.coburg-stadt-und-land@erzbistum-bamberg.de

Öffnungszeiten: Dienstag 15:00 – 18:00 Uhr, Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Zentrales Pfarrbüro des Kath. Seelsorgebereichs Coburg Stadt und Land

Spittelleite 40, 96450 Coburg

NEUE Telefonnummer: 09561 40 41 40

E-Mail: ssb.coburg-stadt-und-land@erzbistum-bamberg.de

Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag 9:00 – 16:00 Uhr, Freitag 9:00 - 13:00 Uhr