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Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Gemeinde Weidhausen b Coburg
Ausgabe 45/2024
Kirchliche Nachrichten
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Nachrichten

Einladung mit Tagesordnung zur Anhörung der wahlberechtigten Gemeindeglieder in Sachen Vereinigung der Evang.-Luth. Kirchengemeinden Neuensorg, DB Michelau und Weidhausen, DB Coburg

am Freitag, den 29. November 2024

um 18:30 Uhr in der Auferstehungskirche, Neuensorg

18.00 Uhr Andacht mit Adventskranzschmücken

1.

Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

1.1.

Zahl der Teilnehmenden (ggf. Namensliste)

1.2.

Beschlussfähigkeit: konfirmiert oder mindestens 16 Jahre alt und seit drei Monaten in der Kirchengemeinde mit Erstwohnsitz gemeldet.

2.

Begrüßung und Eröffnung

3.

Einführung in Zweck und Ziel der Anhörung

3.1.

Feststellung der Willensmeinung: In der Versammlung wird ein Votum (vgl. 3.2) erhoben. Es ist für das weitere Verfahren rechtlich nicht bindend.

3.2.

Beschlussvorschlag: „Die Versammlung der am 29.11.2024 in der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Neuensorg erschienenen und zur Teilnahme berechtigten Gemeindemitglieder befürworten den gemäß §§ 11 und 4 Abs. 1 GebietsÄndV am 09.10.2024 gestellten Antrag des Kirchenvorstandes der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Neuensorg auf Vereinigung der Evang.-Luth. Kirchengemeinden Neuensorg und Weidhause zur Evang.-Luth. Kirchengemeinde Weidhausen-Neuensorg mit Wirkung zum 01.07.2025.“

4.

Begründung der Vereinigung beider Gemeinden

4.1.

vorteile der geänderten Pfarreistruktur

Entfaltung des Gemeindelebens

Organisation und Verwaltung

Umsetzung der Landesstellenplanung

4.2.

Veränderungen durch die geänderte Pfarreistruktur

Anzahl der Kirchenvorstände

5.

Rückfragen und Aussprache

6.

Ausblick auf das weitere Verfahren

7.

Abstimmung über den Beschlussvorschlag

8.

Abschluss und Verabschiedung

Michelau/Neuensorg, 04.11.2024
gezeichnet
Stefanie Ott-Frühwald,
Dekanin und geschäftsführende Pfarrerin der KG Neuensorg