Einladung mit Tagesordnung zur Anhörung der wahlberechtigten Gemeindeglieder in Sachen Vereinigung der Evang.-Luth. Kirchengemeinden Neuensorg, DB Michelau und Weidhausen, DB Coburg
am Freitag, den 29. November 2024
um 18:30 Uhr in der Auferstehungskirche, Neuensorg
18.00 Uhr Andacht mit Adventskranzschmücken
| 1. | Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
| 1.1. | Zahl der Teilnehmenden (ggf. Namensliste) |
| 1.2. | Beschlussfähigkeit: konfirmiert oder mindestens 16 Jahre alt und seit drei Monaten in der Kirchengemeinde mit Erstwohnsitz gemeldet. |
| 2. | Begrüßung und Eröffnung |
| 3. | Einführung in Zweck und Ziel der Anhörung |
| 3.1. | Feststellung der Willensmeinung: In der Versammlung wird ein Votum (vgl. 3.2) erhoben. Es ist für das weitere Verfahren rechtlich nicht bindend. |
| 3.2. | Beschlussvorschlag: „Die Versammlung der am 29.11.2024 in der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Neuensorg erschienenen und zur Teilnahme berechtigten Gemeindemitglieder befürworten den gemäß §§ 11 und 4 Abs. 1 GebietsÄndV am 09.10.2024 gestellten Antrag des Kirchenvorstandes der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Neuensorg auf Vereinigung der Evang.-Luth. Kirchengemeinden Neuensorg und Weidhause zur Evang.-Luth. Kirchengemeinde Weidhausen-Neuensorg mit Wirkung zum 01.07.2025.“ |
| 4. | Begründung der Vereinigung beider Gemeinden |
| 4.1. | vorteile der geänderten Pfarreistruktur |
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| Entfaltung des Gemeindelebens |
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| Organisation und Verwaltung |
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| Umsetzung der Landesstellenplanung |
| 4.2. | Veränderungen durch die geänderte Pfarreistruktur |
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| Anzahl der Kirchenvorstände |
| 5. | Rückfragen und Aussprache |
| 6. | Ausblick auf das weitere Verfahren |
| 7. | Abstimmung über den Beschlussvorschlag |
| 8. | Abschluss und Verabschiedung |