| Sonntag, 17. November: Volkstrauertag | |
| 9:30 Uhr | Gottesdienst zum Volkstrauertag mit dem Posaunenchor |
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| Als Gemeinde Weidhausen beten wir für den Frieden, der so dringend gebraucht wird auf der ganzen Welt. |
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| Alle Vereine, alle Menschen guten Willens sind herzlich eingeladen mitzubeten, sich zu erinnern und sich einzubringen für den Frieden. |
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| Im Anschluss Kranzniederlegung am Kriegerdenkmal. |
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| Lektorendienst: Susanne Wunder – Christian Schwab |
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| Die Kollekte ist für die Vereinigte Evang.-Luth. Kirche in Deutschland in Bayern und unsere eigene Gemeinde bestimmt. |
| Dienstag, 19. November | |
| 09:30 Uhr | Krabbelgruppe im Gemeindehaus |
| Mittwoch, 20. November: Buß- und Bettag | |
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| kein Präpi- und Konfi-Unterricht |
| 19:00 Uhr | Gottesdienst zum Buß- und Bettag |
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| Lektorendienst : Elfi Jacob – Pia Merz |
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| Unsere Kirche ist nach wie vor tagsüber zum persönlichen Gebet geöffnet. |
Wochenspruch:
„Wir müssen alle offenbar werden vor dem Richterstuhl Christi.“
2.Korinther 5,10a
Vorschau:
Einladung mit Tagesordnung zur Anhörung der wahlberechtigten Gemeindeglieder in Sachen Vereinigung der Evang.-Luth. Kirchengemeinden Neuensorg, DB Michelau und Weidhausen, DB Coburg
am Freitag, den 29. November 2024
um 19:00 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus Weidhausen
18.00 Uhr Adventseinsingen mit dem neuen Kirchenmusiker unserer Region, Herrn Anderson Merklein
| 1. | Feststellung der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
| 1.1. | Zahl der Teilnehmenden (ggf. Namensliste) |
| 1.2. | Beschlussfähigkeit: konfirmiert oder mindestens 16 Jahre alt und seit drei Monaten in der Kirchengemeinde mit Erstwohnsitz gemeldet. |
| 2. | Begrüßung und Eröffnung |
| 3. | Einführung in Zweck und Ziel der Anhörung |
| 3.1. | Feststellung der Willensmeinung: In der Versammlung wird ein Votum (vgl. 3.2) erhoben. Es ist für das weitere Verfahren rechtlich nicht bindend. |
| 3.2. | Beschlussvorschlag: „Die Versammlung der am 29.11.2024 in der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Weidhausen erschienenen und zur Teilnahme berechtigten Gemeindemitglieder befürworten den gemäß §§ 11 und 4 Abs. 1 GebietsÄndV am 09.10.2024 gestellten Antrag des Kirchenvorstandes der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Weidhausen auf Vereinigung der Evang.-Luth. Kirchengemeinden Neuensorg und Weidhause zur Evang.-Luth. Kirchengemeinde Weidhausen-Neuensorg mit Wirkung zum 01.07.2025.“ |
| 4. | Begründung der Vereinigung beider Gemeinden |
| 4.1. | Vorteile der geänderten Pfarreistruktur |
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| Entfaltung des Gemeindelebens |
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| Organisation und Verwaltung |
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| Umsetzung der Landesstellenplanung |
| 4.2. | Veränderungen durch die geänderte Pfarreistruktur |
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| Anzahl der Kirchenvorstände |
| 5. | Rückfragen und Aussprache |
| 6. | Ausblick auf das weitere Verfahren |
| 7. | Abstimmung über den Beschlussvorschlag |
| 8. | Abschluss und Verabschiedung |
Weitere Informationen:
Am 1. Advent im Gottesdienst um 17 Uhr werden die neuen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher in ihr Amt eingesetzt und die nicht mehr Angetretenen verabschiedet. Merken Sie sich diesen Termin vor.
Öffnungszeiten des Pfarramts:
Das Pfarramt ist bis 15.11.24 nur unregelmäßig besetzt.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Telefonnummer des Pfarramtes: 09562/981032
E-Mail: pfarramt.weidhausen@elkb.de