Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Um diese Wahl erfolgreich organisieren und durchführen zu können, ist die Verwaltung auch in diesem Jahr dringend auf die Mitarbeit zahlreicher freiwilliger Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahl- und Briefwahlvorständen der Gemeinde angewiesen.
Die Tätigkeit im Wahlvorstand ist ehrenamtlich. Für ihre Mithilfe erhalten alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine Entschädigung (Erfrischungsgeld) in Höhe von 50 Euro im Wahlvorstand für die Urnenwahl und 35 Euro im Wahlvorstand für die Briefwahl.
Während Ihrer Tätigkeit als Wahlhelfer(in), sowie auf ihrem Weg zu und vom Wahllokal besteht für Sie Versicherungsschutz. Dieser ist für Sie kostenfrei und muss auch nicht von Ihnen beantragt werden.
Interessenten ab 18 Jahren, die bereit sind, dieses wichtige Ehrenamt zu übernehmen, möchten sich bitte bis 09.12.2024 mit uns in Verbindung setzen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Bott (Tel.: 09562/9832-25, E-Mail: info@weidhausen.de) gerne zur Verfügung.