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Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Gemeinde Weidhausen b Coburg
Ausgabe 47/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Notfallrufnummern der Gemeinde Weidhausen b. Coburg

Kläranlage:

Bereitschaftsnummer: 09562 - 6411

Wasserversorgung:

SÜC Energie & H20 GmbH 09561 / 749 – 0

Störungen bei Straßenbeleuchtung

SÜC Energie & H20 GmbH 09561 / 749 – 0

Öffnungszeiten

Gemeindeverwaltung Weidhausen

Werkstr. 1 (ehem. WILCA)

Publikumsverkehr in der Gemeindeverwaltung

Der Besuch der Gemeindeverwaltung ist aus Datenschutzgründen

in unserem Großraumbüro nur nach vorheriger

Terminvereinbarung möglich.

Telefonisch: 09562 / 98 32 – 0

Online: info@weidhausen.de; www.weidhausen.de

Öffnungszeiten

Mo.- Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr

Di. 14:00 bis 16:00 Uhr

Do. von 15:30 bis 17:30 Uhr.

Wertstoffhof Sonnefeld

Weidhäuser Str. 60 neben der Kläranlage Sonnefeld


Mittwoch von

16.00 – 18.00 Uhr

Samstag von

09.30 – 12.00 Uhr

Weidhausen, Hilmar-Knauer-Str. 4, Tel. 5187

Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch von 15.00 bis 18.00 Uhr

Informieren Sie sich über unser Medienangebot im Onlinekatalog

https://cloudopac.winbiap.de/weidhausen


Informationen der Abfallbeseitigung

Der Fachbereich Abfallwirtschaft im Coburger Landratsamt weist darauf hin, dass die Mülltonnen am Abfuhrtag bereits um 6 Uhr zur Entsorgung am Straßenrand bereitstehen müssen.

Regelung der Müllabfuhr

Nächste Tonnenleerung für:

Weidhausen und Trübenbach:

Di.

26.11.2024

Grüne Tonne

Di

03.12.2024

Graue Tonne

Neuensorg:

Mi.

27.11.2024

Grüne Tonne

Mi

04.12.2024

Graue Tonne

Landratsamt Coburg - Wohnraumberatung 09561 514-5203.

Mitteilungen aus dem Meldeamt

Geburt

Liyan Khaled Al Khaledi, Sohn von Faris Al Khaledi und Melinda König, Nelkenweg 4, Weidhausen b.Coburg ist am 08.11.2024 in Coburg geboren.

Informationen der Kassenverwaltung

Ablesung von Garten-, Stall- und anderen Zwischenzählern /

Zählerstand melden

Wer neben dem Hauptzähler (Wasseruhr, -zähler) einen weiteren Zähler, wie z.B. einen Garten-, Stall- und anderen Zwischenzähler in seinem Anwesen installiert hat, wird um Mitteilung des entsprechenden Zählerstandes bis zum 30.12.2024 gebeten. Der Zählerstand der Garten-, Stall und der anderen Zwischenzähler kann schriftlich, gerne per E-Mail an dominique.wichert@weidhausen.de, oder auch telefonisch an Frau Wichert unter 09562/9832-21 mitgeteilt werden.

Die oben genannten Zähler werden nicht von der SÜC Energie und H2O GmbH abgelesen.

Frostgefahr bei Wasserzählern!

In der jetzigen Jahreszeit besteht bei vielen Wasserzählern wieder die Gefahr des Einfrierens. Die Hauseigentümer werden deshalb gebeten, besonders bei den für den Frost leicht zugänglichen Wasserleitungen, Wasserzähler und Außenwasserzählern (vor allem bei Rohbauten) für einen ausreichenden Frostschutz zu sorgen.

Informationen der Steuerstelle

Satzung

über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze

der Gemeinde Weidhausen b.Coburg

(Hebesatzsatzung)

vom 19.11.2024

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 ((GVBl. S 796), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. 264), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Jahressteuergesetzes 2022 vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 ((BGBl I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108)) erlässt die Gemeinde Weidhausen b.Coburg folgende Satzung:

§ 1 Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer A (für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe)  —  200 v. H.

2.

Grundsteuer B (für Grundstücke)  —  275 v. H.

3.

Gewerbesteuer  —  380 v. H.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung vom 05.03.2024 außer Kraft.

Weidhausen b.Coburg, den 19.11.2024
gez.
Markus Mönch
Erster Bürgermeister

Sonstige Informationen der Gemeindeverwaltung

Übergabe des Standesamtes an die Stadt Coburg zum 01.11.2024

Zum 01.11.2024 wurden die Aufgaben des Standesamtes Weidhausen b.Coburg an das Standesamt Coburg übertragen.

Somit ist für alle standesamtlichen Anliegen (Beurkundungen, Namenserklärungen, Kirchenaustritte, Ausstellung von Personenstandsurkunden, Vaterschaftsanerkennungen usw.) nunmehr das Standesamt Coburg zuständig.

Auf den Seiten 5 und 6 der heutigen Ausgabe finden Sie ein Infoblatt (zum Heraustrennen) mit den digitalen Leistungen und den Durchwahlnummern der zuständigen Mitarbeiter des Standesamtes Coburg.