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Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Gemeinde Weidhausen b Coburg
Ausgabe 49/2023
Sonstige Informationen der Gemeindeverwaltung
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Sonstige Informationen der Gemeindeverwaltung

1. Änderungssatzung

zur Satzung über die Friedhofs- und Bestattungsgebühren

der Gemeinde Weidhausen b.Coburg

(Friedhofsgebührensatzung)

vom 05.12.2023

Aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Weidhausen b.Coburg folgende 1. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung:

§ 1

1.

§ 2 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

„(1) Für die Überlassung der Grabstätten werden folgende Gebühren erhoben:

a)

Kindergrab (Ruhezeit 10 Jahre)  —  188,00 €,

b)

Kindergrab (Ruhezeit 20 Jahre)  —  377,00 €,

c)

Einzelreihengrab (Ruhezeit 30 Jahre)  —  1.090,00 €,

d)

Einzelreihengrab mit Tieferlegung (Ruhezeit 30 Jahre)  —  2.543,00 €,

e)

Pflegeleichtes Einzelreihengrab (Ruhezeit 30 Jahre)  —  1.090,00 €,

f)

Pflegeleichtes Einzelreihengrab mit Tieferlegung (Ruhezeit 30 Jahre)  —  2.543,00 €,

d)

Doppelreihengrab (Ruhezeit 30 Jahre)  —  2.543,00 €.“

2.

§ 3 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

„(1) Für die Überlassung der Grabstätten werden folgende Gebühren erhoben:

a)

Urnenreihengrab (Ruhezeit 15 Jahre), je Urne  —  202,00 €,

b)

Urne im Reihengrab (Ruhezeit 15 Jahre), je Urne  —  545,00 €,

c)

Pflegeleichtes Urnenrasengrab (Ruhezeit 15 Jahre), je Urne  —  200,00 €,

d)

Anonymes/halbanonymes Urnengrab (Ruhezeit 15 Jahre), je Urne  —  200,00 €.“

3.

§ 4 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:

„(1) Für die Benutzung der Leichenhallen wird eine Gebühr von 300,00 € erhoben.“

4.

Anhang zu §3 Abs. 2 Gebührenverzeichnis erhält folgende neue Fassung:

„a) Erdbestattung

Pos. 1

Öffnen und Schließen eines Erdbestattungsgrabes bis 180 cm Tiefe:  —  390,00 €

Pos. 2

Zuschlag für Tiefengrab (Doppeltief):  —  120,00 €

Post. 3

Zuschlag für Kompressorarbeiten je volle Std.:  —  65,00 €

Post. 4

Zuschlag für Grabstelle und Erdaushub mit Grün abdecken:  —  75,00 €

Post. 5

Zuschlag für überschüssigen Erdhaushub abtransportieren:  —  75,00 €

Post. 6

Ausgrabung und Umbettung mit Umsargung einer Erdbestattung:

(2x Grab öffnen und schließen, Exhumierung, Umsargung):  —  1.050,00€

b) Feuerbestattung

Pos. 1

Öffnen und Schließen eines Urnengrabes, inkl. Grünabdeckung der Graböffnung und Urnenbeisetzung:  —  120,00 €

Pos. 2

Ausgrabung und Umbettung einer Urne:  —  175,00 €

c) Sonstiges

Pos. 1

Ausschmückung/ Grundausstattung (weitere Dekoration nach Wunsch):  —  30,00 €

Pos. 2

Leichenbeförderung innerhalb des Friedhofs je Sarg/Urnen-Träger:  —  40,00 €

Die Gebühren sind inkl. der zurzeit gültigen 19% Mehrwertsteuer.“

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Weidhausen b.Coburg, 05.12.2023
Gemeinde Weidhausen b.Coburg
gez.
Markus Mönch
Erster Bürgermeister