Die Verwaltung bittet alle Vorder- und Hinterlieger von Grundstücken Ihrer Sicherungspflicht nachzukommen und die Gehwege bzw. Sicherungsflächen in sicherem Zustand zu halten (§ 9 Abs. 1 der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Weidhausen b.Coburg vom 19.01.2010). Die Gehwege bzw. Sicherungsflächen sind an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und Eis zu befreien (§ 10 Abs. 1 der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Weidhausen b.Coburg vom 19.01.2010).