Kläranlage:
Bereitschaftsnummer: 09562 - 6411
Wasserversorgung:
SÜC Energie & H20 GmbH 09561 / 749 – 0
Störungen bei Straßenbeleuchtung
SÜC Energie & H20 GmbH 09561 / 749 – 0
Werkstr. 1 (ehem. WILCA)
Der Besuch der Gemeindeverwaltung ist aus Datenschutzgründen in unserem Großraumbüro nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Telefonisch: 09562 / 98 32 – 0
Online: info@weidhausen.de; www.weidhausen.de
Öffnungszeiten
Mo.- Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr
Di. von 14:00 bis 16:00 Uhr
Do. von 15:30 bis 17:30 Uhr.
Weidhäuser Str. 60 neben der Kläranlage Sonnefeld
Mittwoch von 16.00 – 18.00 Uhr
Samstag von 09.30 – 12.00 Uhr
Weidhausen, Hilmar-Knauer-Str. 4, Tel. 5187
Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch von 15.00 bis 18.00 Uhr
Informieren Sie sich über unser Medienangebot im Onlinekatalog
https://cloudopac.winbiap.de/weidhausen
Der Fachbereich Abfallwirtschaft im Coburger Landratsamt weist darauf hin, dass die Mülltonnen am Abfuhrtag bereits um 6 Uhr zur Entsorgung am Straßenrand bereitstehen müssen.
Regelung der Müllabfuhr
Nächste Tonnenleerung für:
| Weidhausen und Trübenbach: | ||
| Di. | 04.02.2025 | Grüne Tonne |
| Di. | 11.02.2025 | Graue Tonne |
| Neuensorg: | ||
| Mi. | 05.02.2025 | Grüne Tonne |
| Mi. | 12.02.2025 | Graue Tonne |
| ||
Landratsamt Coburg - Wohnraumberatung 09561 514-5203.
Aus gegebenem Anlass weisen wir daraufhin, dass unerlaubt abgestellter Grab-schmuck jeglicher Art auf den pflegeleichten Urnenrasengräbern von der Gemeinde regelmäßig entfernt wird.
Die Abstellung des Grabschmucks ist in der Friedhofssatzung der Gemeinde Weidhausen b.Coburg geregelt und nachzulesen.
Auszug aus der Satzung
§ 18 Abs. 3
„(3) Außerhalb der Steintafeln wird die gesamte Fläche mit Rasen eingesät und von der Gemeinde gepflegt. Kränze, Blumen und sonstiger Grabschmuck sind nur am Tag der Bestattung, am Todestag, am Geburtstag, am Totensonntag, an Weihnachten (24. Dezember bis 26. Dezember) und an Ostern (Gründonnerstag bis Ostermontag) erlaubt und dürfen die Pflege des Grabfeldes nicht beeinträchtigen. Unerlaubt abgelegter Grabschmuck jeglicher Art wird von der Gemeinde entfernt.“
Wir bitten um Verständnis.
Die Veröffentlichung der Sterbefälle im Mitteilungsblatt erfolgt ab sofort nur noch auf Erteilung einer Ermächtigung zur Veröffentlichung.
Mit Versand der Trauerkarte der Gemeinde Weidhausen b.Coburg erfolgt die Zusendung dieser Ermächtigung.
Bitte bei Wunsch zur Veröffentlichung des Sterbefalles diese Ermächtigung ausgefüllt an die Gemeinde Weidhausen b.Coburg zurückgeben.
DANKE
In der jetzigen Jahreszeit besteht bei vielen Wasserzählern wieder die Gefahr des Einfrierens. Die Hauseigentümer werden deshalb gebeten, besonders bei den für den Frost leicht zugänglichen Wasserleitungen, Wasserzähler und Außenwasserzählern (vor allem bei Rohbauten) für einen ausreichenden Frostschutz zu sorgen.