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Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Gemeinde Weidhausen b Coburg
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Notfallrufnummern der Gemeinde Weidhausen b. Coburg

Kläranlage:

Bereitschaftsnummer: 09562 - 6411

Wasserversorgung:

SÜC Energie & H20 GmbH 09561 / 749 – 0

Störungen bei Straßenbeleuchtung

SÜC Energie & H20 GmbH 09561 / 749 – 0

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Weidhausen

Werkstr. 1 (ehem. WILCA)

Publikumsverkehr in der Gemeindeverwaltung

Der Besuch der Gemeindeverwaltung ist aus Datenschutzgründen in unserem Großraumbüro nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Telefonisch: 09562 / 98 32 – 0

Online: info@weidhausen.de; www.weidhausen.de

Öffnungszeiten

Mo.- Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr

Di. von 14:00 bis 16:00 Uhr

Do. von 15:30 bis 17:30 Uhr.

Wertstoffhof Sonnefeld

Weidhäuser Str. 60 neben der Kläranlage Sonnefeld

Mittwoch von 16.00 – 18.00 Uhr

Samstag von 09.30 – 12.00 Uhr

Weidhausen, Hilmar-Knauer-Str. 4, Tel. 5187

Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch von 15.00 bis 18.00 Uhr

Informieren Sie sich über unser Medienangebot im Onlinekatalog

https://cloudopac.winbiap.de/weidhausen

Informationen der Abfallbeseitigung

Der Fachbereich Abfallwirtschaft im Coburger Landratsamt weist darauf hin, dass die Mülltonnen am Abfuhrtag bereits um 6 Uhr zur Entsorgung am Straßenrand bereitstehen müssen.

Regelung der Müllabfuhr

Nächste Tonnenleerung für:

Weidhausen und Trübenbach:

Di.

04.02.2025

Grüne Tonne

Di.

11.02.2025

Graue Tonne

Neuensorg:

Mi.

05.02.2025

Grüne Tonne

Mi.

12.02.2025

Graue Tonne

Landratsamt Coburg - Wohnraumberatung 09561 514-5203.

Informationen der Friedhofsverwaltung

Unerlaubt abgestellter Grabschmuck

Aus gegebenem Anlass weisen wir daraufhin, dass unerlaubt abgestellter Grab-schmuck jeglicher Art auf den pflegeleichten Urnenrasengräbern von der Gemeinde regelmäßig entfernt wird.

Die Abstellung des Grabschmucks ist in der Friedhofssatzung der Gemeinde Weidhausen b.Coburg geregelt und nachzulesen.

Auszug aus der Satzung

§ 18 Abs. 3

„(3) Außerhalb der Steintafeln wird die gesamte Fläche mit Rasen eingesät und von der Gemeinde gepflegt. Kränze, Blumen und sonstiger Grabschmuck sind nur am Tag der Bestattung, am Todestag, am Geburtstag, am Totensonntag, an Weihnachten (24. Dezember bis 26. Dezember) und an Ostern (Gründonnerstag bis Ostermontag) erlaubt und dürfen die Pflege des Grabfeldes nicht beeinträchtigen. Unerlaubt abgelegter Grabschmuck jeglicher Art wird von der Gemeinde entfernt.“

Wir bitten um Verständnis.

Veröffentlichung von Sterbefällen

Die Veröffentlichung der Sterbefälle im Mitteilungsblatt erfolgt ab sofort nur noch auf Erteilung einer Ermächtigung zur Veröffentlichung.

Mit Versand der Trauerkarte der Gemeinde Weidhausen b.Coburg erfolgt die Zusendung dieser Ermächtigung.

Bitte bei Wunsch zur Veröffentlichung des Sterbefalles diese Ermächtigung ausgefüllt an die Gemeinde Weidhausen b.Coburg zurückgeben.

DANKE

Informationen der Kassenverwaltung

Frostgefahr bei Wasserzählern!

In der jetzigen Jahreszeit besteht bei vielen Wasserzählern wieder die Gefahr des Einfrierens. Die Hauseigentümer werden deshalb gebeten, besonders bei den für den Frost leicht zugänglichen Wasserleitungen, Wasserzähler und Außenwasserzählern (vor allem bei Rohbauten) für einen ausreichenden Frostschutz zu sorgen.