Bereitschaftsnummer: 09562 - 6411
SÜC Energie & H20 GmbH 09561 / 749 – 0
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Gemeindeverwaltung Weidhausen
Werkstr. 1 (ehem. WILCA)
Publikumsverkehr in der Gemeindeverwaltung
Der Besuch der Gemeindeverwaltung ist aus Datenschutzgründen
in unserem Großraumbüro nur nach vorheriger
Terminvereinbarung möglich.
Telefonisch: 09562 / 98 32 – 0
Online: info@weidhausen.de; www.weidhausen.de
Öffnungszeiten
Mo.- Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr
Di. 14:00 bis 16:00 Uhr
Do. von 15:30 bis 17:30 Uhr.
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Die Verwaltung ist während der Weihnachtsferien nachmittags nicht geöffnet.
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Weidhäuser Str. 60 neben der Kläranlage Sonnefeld
Mittwoch von 16.00 – 18.00 Uhr
Samstag von 09.30 – 12.00 Uhr
Weidhausen, Hilmar-Knauer-Str. 4, Tel. 5187
Öffnungszeiten: Montag und Mittwoch von 15.00 bis 18.00 Uhr
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In den Weihnachtsferien bleibt die Bücherei geschlossen.
Am 03.01.2024 haben wir wieder geöffnet.
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Informieren Sie sich über unser Medienangebot im Onlinekatalog
https://cloudopac.winbiap.de/weidhausen
Feiertagsregelung für die Müllabfuhr im Landkreis Coburg
Der Fachbereich Abfallwirtschaft des Landkreises Coburg bittet, die Terminverschiebungen bei allen Abfalltonnen in der Weihnachtszeit zu beachten:
Dienstag, 26. Dezember, wird am Mittwoch, 27. Dezember, nachgefahren.
Mittwoch, 27. Dezember, wird am Donnerstag, 28. Dezember, nachgefahren.
Auf der Internetseite www.abfall.kreis-co.de gibt es Tipps und Anregungen für ein umweltbewusstes Verhalten. Hilfreiche Informationen sind auch über die „Abfall App“ des Landkreises Coburg zu bekommen. Dort sind beispielsweise alle Abfuhrtermine, Wertstoffhöfe, Grüngutsammelstellen und Glascontainerstandorte im Landkreis aufgelistet. Außerdem ist dort ein Jahreskalender zum Ausdrucken zu finden sowie die Problemmülltermine. Zudem lässt sich ein Erinnerungsservice per E-Mail einrichten.
Der Fachbereich Abfallwirtschaft im Coburger Landratsamt weist darauf hin, dass die Mülltonnen am Abfuhrtag bereits um 6 Uhr zur Entsorgung am Straßenrand bereitstehen müssen.
Regelung der Müllabfuhr
Nächste Tonnenleerung für:
Weidhausen und Trübenbach:
| Di | 19.12.2023 | Graue Tonne |
| Mi. | 27.12.2023 | Grüne Tonne |
| Neuensorg: | ||
| Mi | 20.12.2023 | Graue Tonne |
| Do. | 28.12.2023 | Grüne Tonne |
Landratsamt Coburg - Wohnraumberatung 09561 514-5203.
Gebührenerhöhung Reisepass
Durch die Änderung der Passverordnung (§ 15 PassV) erhöht sich die Gebühr für den Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, ab dem 01.01.2024 von 60 Euro auf 70 Euro.
Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12.10.2023) ist es ab dem
01.01.2024 NICHT mehr möglich, Kinderreisepässe neu zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren.
Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit!
Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass stehen der Personalausweis, der vorläufige Personalausweis sowie der Reisepass, der Expressreisepass und der vorläufige Reisepass zu Verfügung.
Für weitere Fragen steht das Passamt der Gemeinde Weidhausen b.Coburg unter den Telefonnummern:
Tel. 983229, Anja Ludwig und
Tel. 983228, Martina König-Friedrich
zur Verfügung.
Wer neben dem Hauptzähler (Wasseruhr, -zähler) einen weiteren Zähler, wie z.B. einen Garten-, Stall- und anderen Zwischenzähler in seinem Anwesen installiert hat, wird um Mitteilung des entsprechenden Zählerstandes bis zum 30.12.2023 gebeten. Der Zählerstand der Garten-, Stall und der anderen Zwischenzähler kann schriftlich, gerne per E-Mail an dominique.pabst@weidhausen.de, oder auch telefonisch an Frau Pabst unter 09562/9832-21 mitgeteilt werden.
Die oben genannten Zähler werden nicht von der SÜC Energie und H2O GmbH abgelesen.
Frostgefahr bei Wasserzählern!
In der jetzigen Jahreszeit besteht bei vielen Wasserzählern wieder die Gefahr des Einfrierens. Die Hauseigentümer werden deshalb gebeten, besonders bei den für den Frost leicht zugänglichen Wasserleitungen, Wasserzähler und Außenwasserzählern (vor allem bei Rohbauten) für einen ausreichenden Frostschutz zu sorgen.
Jahresabrechnung der Abwassergebühren
Der Versand der Jahresabrechnungen für das Jahr 2023 kann voraussichtlich aufgrund längerer Bearbeitungszeiten der SÜC Energie und H2O GmbH erst Ende März 2024 erfolgen.
Feuchttücher und weitere Hygieneartikel verstopfen Rohre und Kanäle
In den Toiletten entsorgte Feuchttücher verstopfen die Kanalisation und verfangen sich in den Abwasserpumpen. Lange, verfilzte und zähe Stränge belasten die Pumpen und bringen sie letztendlich zum Stillstand.
Auch in Kläranlagen verursachen Hygieneartikel und Feuchttücher Probleme: Sie schwimmen an der Oberfläche, verringern dadurch den Sauerstoffaustausch und stären die Biologie der Anlage. Außerdem verstopfen sie Rohre, Pumpen und Überläufe.
Feuchttücher, Babytücher, Hygieneartikel … extrem reißfest – leider!
Viele nutzen sie, weil sie klein und praktisch sind. Damit sie nicht reißen, bestehen sie aus einem Polyester-Viskose-Gemisch oder aus Fasern, die mit Kunstharzen gefestigt sind. Genau das ist das Problem. Verstopfte Kanäle und Abwasserpumpen erhöhen den Energieverbrauch. Die Behebung der Störung und die Beseitigung des Mülls kostet Geld, das alle Verbraucher zahlen. Bitte bedenken Sie: Müssen verstopfte Rohre auf Privatgrundstücken gereinigt werden, müssen Hauseigentümer oder Mieter – also die Verursacher – die Kosten übernehmen/tragen.
Deshalb:
Feuchttücher und Hygieneartikel NICHT in die Toilette werfen!
Feuchttücher und Hygieneartikel sind Abfall und gehören in den Müll.