Kläranlage:
Bereitschaftsnummer: 09562 - 6411
Wasserversorgung:
SÜC Energie & H20 GmbH 09561 / 749 – 0
Störungen bei Straßenbeleuchtung
SÜC Energie & H20 GmbH 09561 / 749 – 0
Gemeindeverwaltung Weidhausen, Hauptstr. 3
Publikumsverkehr in der Gemeindeverwaltung
Für den Besuch des Bürgerbüros (Einwohnermeldeamt / Passamt) wird um Terminvereinbarung gebeten.
Telefonisch: 09562 / 98 32 – 0
Online: info@weidhausen.de; www.weidhausen.de
Öffnungszeiten
Mo.- Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr
Di. 14:00 bis 16:00 Uhr
Do. von 15:30 bis 17:30 Uhr.
Weidhäuser Str. 60 neben der Kläranlage Sonnefeld
Mittwoch von 16.00 – 18.00 Uhr
Samstag von 09.30 – 12.00 Uhr
Der Fachbereich Abfallwirtschaft im Coburger Landratsamt weist darauf hin, dass die Mülltonnen am Abfuhrtag bereits um 6 Uhr zur Entsorgung am Straßenrand bereitstehen müssen.
Regelung der Müllabfuhr
Nächste Tonnenleerung für:
Weidhausen und Trübenbach:
Di. 16.12.2025 Graue Tonne
Mo. 22.12.2025 Grüne Tonne
Neuensorg:
Mi. 17.12.2025 Graue Tonne
Di. 23.12.2025 Grüne Tonne
Landratsamt Coburg - Wohnraumberatung 09561 514-5203.
Frau Anneliese Griebel, geb. Mildenberger, zuletzt wohnhaft in Neustadt b.Coburg, davor Weidhausen b.Coburg, OT Neuensorg, Neue Welt 3, ist am 28.11.2025 in Neustadt b.Coburg verstorben.
Frau Lenore Dressel, geb. Knauer, zuletzt wohnhaft in Ebersdorf b.Coburg, davor Weidhausen b.Coburg, Schloßstr. 8, ist am 24.11.2025 in Ebersdorf b.Coburg verstorben.
Zählerstand melden
Wer neben dem Hauptzähler (Wasseruhr, -zähler) einen weiteren Zähler, wie z.B. einen Garten-, Stall- und anderen Zwischenzähler in seinem Anwesen installiert hat, wird um Mitteilung des entsprechenden Zählerstandes bis zum 30.12.2025 gebeten. Der Zählerstand der Garten-, Stall und der anderen Zwischenzähler kann schriftlich, gerne per E-Mail an dominique.wichert@weidhausen.de, oder auch telefonisch an Frau Wichert unter 09562/9832-21 mitgeteilt werden.
Die oben genannten Zähler werden nicht von der SÜC Energie und H2O GmbH abgelesen.
In der jetzigen Jahreszeit besteht bei vielen Wasserzählern wieder die Gefahr des Einfrierens. Die Hauseigentümer werden deshalb gebeten, besonders bei den für den Frost leicht zugänglichen Wasserleitungen, Wasserzähler und Außenwasserzählern (vor allem bei Rohbauten) für einen ausreichenden Frostschutz zu sorgen.