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Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Gemeinde Weidhausen b Coburg
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Weidhausen b.Coburg

Die Gemeinde Weidhausen b.Coburg erhebt aufgrund ihrer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) Beiträge und Gebühren für die Herstellung und Benutzung ihrer Entwässerungseinrichtungen. Zuletzt wurden die Beiträge und Gebühren für die Entwässerungseinrichtungen mit der 7. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Weidhausen b.Coburg vom 11.10.2018 (Inkrafttreten 01.01.2019) geändert. Nach Art. 8 Abs. 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) darf der Kalkulationszeitraum für Gebühren höchstens 4 Jahre betragen, weshalb die Verwaltung der Gemeinde Weidhausen b.Coburg gesetzlich verpflichtet ist, die Gebühren und Beiträge zum 01.01.2023 neu zu kalkulieren. Die Verwaltung informiert hiermit über eine Erhöhung der Beiträge und der Gebühren für die Entwässerungseinrichtung zum 01.01.2023. Die genaue Höhe der Beitrags- und Gebührensätze kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt werden. Eine Entscheidung über die neue Beitrags- und Gebührenhöhe für die Entwässerungseinrichtungen ist für die Gemeinderatssitzung am 09.01.2023 geplant.

Weidhausen b.Coburg, 21.12.2022
Florian Stark
Kämmerer