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Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Gemeinde Weidhausen b Coburg
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wasserrecht;

Abwasserentsorgung von Einzelanwesen;

Abwasserbeseitigungskonzept, Bezeichnung von Gebieten

Die Abwasserbeseitigung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis (Art. 34 Abs. 1 BayWG, Art. 57 Abs. 1 GO). Möchte die Gemeinde die Übernahme des Abwassers ablehnen, ist ein sog. Abwasserbeseitigungskonzept gemäß Art. 34 Abs. 2 Satz 2 BayWG Voraussetzung, welches von der Gemeinde aufzustellen und fortzuschreiben ist.

Mittlerweile ist die aktuelle Erfassung und Überprüfung der materiellen Anforderungen an die Abwasserbehandlung der nicht an die Sammelkanalisation angeschlossenen Einzelanwesen abgeschlossen.

Das aktualisierte Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Weidhausen b.Coburg mit den Erläuterungen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Weidhausen b.Coburg, den 18.12.2023
Gemeinde Weidhausen b.Coburg
Markus Mönch
Erster Bürgermeister