Abwasserbeseitigungskonzept, Bezeichnung von Gebieten
Die Abwasserbeseitigung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden im eigenen Wirkungskreis (Art. 34 Abs. 1 BayWG, Art. 57 Abs. 1 GO). Möchte die Gemeinde die Übernahme des Abwassers ablehnen, ist ein sog. Abwasserbeseitigungskonzept gemäß Art. 34 Abs. 2 Satz 2 BayWG Voraussetzung, welches von der Gemeinde aufzustellen und fortzuschreiben ist.
Mittlerweile ist die aktuelle Erfassung und Überprüfung der materiellen Anforderungen an die Abwasserbehandlung der nicht an die Sammelkanalisation angeschlossenen Einzelanwesen abgeschlossen.
Das aktualisierte Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Weidhausen b.Coburg mit den Erläuterungen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.