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Mitteilungsblatt - Amtsblatt der Gemeinde Weidhausen b Coburg
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung öffentliche Auslegung

Bekanntmachung

über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Veröffentlichung

gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Am Kornblumenweg" und den

Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB

In der Sitzung des Gemeinderats vom 5. Februar 2024 wurde der Planentwurf gebilligt. Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 1.075 m². Der Geltungsbereich sowie die Lage im Gemeindegebiet sind aus untenstehenden nicht maßstäblichen Lageplänen ersichtlich.

Mit der Ausarbeitung des Plans und der Durchführung des Verfahrens ist das Ingenieurbüro IVS aus Kronach beauftragt.

Der gebilligte und zur Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte

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Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Am Kornblumenweg" (Fassung vom 05.02.2024)

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Begründung mit Umweltbericht zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Am Kornblumenweg" (Fassung vom 05.02.2024)

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Entwurf der 12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans (Fassung vom 05.02.2024)

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Begründung mit Umweltbericht zu der 12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans (Fassung vom 05.02.2024)

sowie die durch die Gemeinde als wesentlich erachteten umweltbezogenen Stellungnahmen können in der Zeit vom

4. März 2024 bis einschließlich 8. April 2024

auf der Internetseite der Gemeinde www.weidhausen.de unter der Rubrik „AktuelleBauleitplanverfahren“ eingesehen werden.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB liegen die erforderlichen Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Weidhausen b.Coburg, Werkstraße 1, 96279 Weidhausen b.Coburg, während folgender Zeiten

Montag – Freitag:

8.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag:

14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag:

15.30 bis 17.30 Uhr

öffentlich aus.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Es besteht während der genannten Dienstzeiten Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanungen nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

In Punkt 5 der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird der Geltungsbereich hinsichtlich seiner Abgrenzung, topographischen Situation, Hydrologie (Fließgewässer, Hochwassersituation, Grundwasserstand, Schutzgebiete nach WHG), sowie der allgemeinen Merkmale der Böden, Landnutzung und Vegetation beschrieben. Ebenfalls werden Regelwerke des vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutzes genannt. In Punkt 8 der Begründung wird das Freiflächenkonzept dargelegt. Die vorgesehene Entwässerung wird in Punkt 9.1 erläutert. In Punkt 11.2 der Begründung werden zudem die durch die Planung berührten Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege skizziert. Diese umfassen auch Aussagen zum Immissionsschutz, zur Kompensation des baulichen Eingriffs sowie artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen. Belange des Denkmalschutzes werden in Punkt 3.2 sowie 11.1 der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gewürdigt.

Eine Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die zu berücksichtigenden Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Wasser, Boden und Fläche, Landschaftsbild, Klima/Luft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, sowie deren Wechselwirkungen werden als Ergebnis der durchgeführten Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB im Umweltbericht gem. § 2a BauGB erörtert. Dieser liegt als eigenständiger Bestandteil der Begründung ebenfalls öffentlich aus.

Die Begründung zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans enthält diese Angaben verfahrensbedingt in geringerer inhaltlicher Tiefe.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird im Rahmen dieser Bauleitplanverfahren nicht durchgeführt.

Zu Umweltthemen liegen folgende Äußerungen vor:

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Es wird weiterhin gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Weidhausen b.Coburg, den 21.02.2024
Markus Mönch
Erster Bürgermeister