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Weißenbrunner Mitteilungsblatt
Ausgabe 1/2024
Aus dem Rathaus
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Bürgerwindpark - Weißenbrunn-Gössersdorf

In der letzten Ausgabe hat sich leider die Rohfassung des folgenden Artikels eingeschlichen. Dafür entschuldigen wir uns aufrichtig. Zur besseren Lesbarkeit daher noch einmal der Text in der korrekten Form:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger.

wie Sie sicher alle schon mitbekommen haben, planen wir als Gemeinde eine Bürgerwindpark zu betreiben. Sinn und Zweck dieses Windparks soll es sein, die Vorteile, die erneuerbare Energien bringen, direkt an die Bürgerinnen und Bürger vor Ort weiterzugeben. So können alle dauerhaft von günstigen und nachhaltigen Storm profitieren. Im Nachfolgenden möchte ich Sie gerne über den aktuellem Stand informieren und Ihnen erklären, wie ich auf die Idee eines Bürgerwindparks gekommen bin:

Im September 2020 entstand die Grundidee, die Potenziale des bestehenden Windvorranggebiets in Gössersdorf voll auszuschöpfen. Im Mai 2021 wurde daraufhin der erste Schritt getan, als wir uns um Fördermöglichkeiten bemühten und einen Antrag über das Wirtschaftsministerium einreichten. Das positive Ergebnis ließ nicht lange auf sich warten und die Gemeinde Weißenbrunn erhielt im Sommer 2021 den Zuschlag.

Seit September 2021 verfolgt die Gemeinde Weißenbrunn nun das vielversprechende Vorhaben des Bürgerwindparks. Von Anfang an lag es mir persönlich am Herzen, dass im Falle einer Genehmigung, alle Bürgerinnen und Bürger von diesem Vorhaben profitieren werden.

Hinsichtlich der nötigen Flächensicherung und der Nutzungsverträge gab es verschiedene Poolmodelle. Die Gemeinde Weißenbrunn hat sich für das Flächenpoolmodell entschieden. Der Vorteil dabei ist, dass alle Eigentümer, deren Flurstück im Eignungsgebiet liegt, profitieren. Alle Verträge wurden mit den Eigentümern, dem Windkümmerer und der Gemeinde besprochen und über einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei geprüft. Anschließend wurden die Verträge den Eigentümern vorgelegt, erörtert und die Eigentümer konnten nochmals ihre Vorstellungen einbringen, bevor diese erneut einer rechtlichen Prüfung unterzogen wurden. Im Anschluss konnte die Gemeinde Weißenbrunn zusammen mit dem Windkümmerer in einer öffentlichen Sitzung mit allen Eigentümern die ausgearbeiteten und mehrmals geprüften Verträge vorlegen und anschließend besprechen. Danach hatten die Eigentümer noch die nötige Zeit ihren Gestattungsvertrag zu unterschreiben und zusammen mit mir alle noch offenen Fragen zu klären. Insgesamt haben 12 von 25 möglichen Eigentümern den Vertrag unterschrieben.

In diesen Prozess war auch der Gemeinderat miteingebunden und es wurden intensive Beratungen durchgeführt. Mit dem einstimmigen Einverständnis des Gremiums beauftragte die Gemeinde dann ein Planungsbüro und leitete das entsprechende Planungsverfahren ein. Die Gemeinde hat sich, trotz EU- Notfallverordnung, für die Einleitung eines artenschutzrechtlichen Gutachtens entschieden. Aus naturschutzrechtlicher Sicht sollte alles ermöglicht werden, um der Artenvielfalt gerecht zu werden. Um die Wichtigkeit dieses Projektes zu untermauern, gründete die Gemeinde – auf Vorschlag des Gremiums - einen Energieausschuss. Außerdem sind wir aktuell auf der Suche nach einem geeigneten Projektpartner. Für uns ist dabei wichtig, dass dieser unsere Vorstellungen befürwortet. Hier denken wir vor allem an die Bürgerbeteiligung, die Gemeindebeteiligung und an vergünstigte Strompreise für unsere Bürgerinnen und Bürger.

Aktuell ist die Idee des Bürgerwindparks so weit fortgeschritten, dass wir die Genehmigung dafür im Landratsamt Kronach einreichen konnten. Hierbei wurden alle Belange des Naturschutz- und Umweltschutzes mit naturschutzfachlichen- und rechtlichen Untersuchungen sowie sonstige Gutachten (Schall, Schatten) und Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes (BIMSchG) Windmessung und Wirtschaftlichkeit einbezogen. Eine Genehmigung würde bedeuten, dass die Gemeinde den Bürgerwindpark als kommunaler Bauherr errichten kann. Damit sind wir Vorreiter, denn es hat bislang noch keine weitere Gemeinde einen solchen Antrag einreichen können. Auch werden Windparks in der Regel nicht von der kommunalen Hand, sondern von Energieunternehmen betrieben.

Dass die Gemeinde Weißenbrunn bald einen Windpark betreiben könnte, hat gegenüber den üblichen Betreibern von Windparks enorme Vorteile. Sind solche Windparks in der Regel auf den Profit einzelner Unternehmen ausgelegt, bleiben die Vorteile bei unseren Bürgerwindpark in der Hand der Menschen vor Ort.

Wie Sie sehen, haben meine Verwaltung und ich sowie der Gemeinderat, das beauftragte Planungsbüro mit Frau Mariella Schubert und unser Windkümmerer Hubert Tremel-Franz große Arbeit geleistet. Wir sind mit unserem Bürgerwindpark auf einem sehr guten Weg, aber es kommt noch einiges an Arbeit auf uns zu. Mir war es an dieser Stelle wichtig, alle wichtigen Informationen weiterzugeben und sie auf den aktuellen Stand zu bringen. Bei Rückfragen oder Unklarheiten stehen meine Verwaltung und ich natürlich jederzeit zur Verfügung.