Ab dem 01.01.2024 entfällt das Widerrufsrecht für den Einbau von digitalen Funkwasserzähler. Die Gemeinde Weißenbrunn ist nach Art 19 WAS zuständig für die Art des Wasserzählers. Die Wahlmöglichkeit der Gemeinde nach § 24 Abs. 2 Satz 2 Go entfällt. Somit ist die Gemeinde Weißenbrunn zum Einbau des digitalen Funkwasserzählers verpflichtet.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Gemeinde Weißenbrunn ist verpflichtet, die Wasserzähler in Ihrem Gebäude zu tauschen. Hierzu wird im Auftrag der Gemeinde Weißenbrunn ein Techniker der Fernwasserversorgung Oberfranken zu Ihnen kommen. Im Rahmen dieses Termins, den Sie vorab von der Gemeinde noch erhalten, wird begutachtet, ob die technischen Voraussetzungen zum Einbau des neuen Wasserzählers gegeben sind. Ist dies der Fall, wird der Techniker den neuen Wasserzähler montieren. Es fallen für Sie hierbei keine Kosten an.
Sind die technischen Voraussetzungen nicht gegeben, wird Sie der Techniker hierzu beraten. Ihnen liegt es frei, sich für die nötigen Umbaumaßnahmen ein Angebot von der Fernwasserversorgung Oberfranken oder durch einen eingetragenen Installateur unterbreiten zu lassen.
Die Kosten für den Umbau durch die Fernwasserversorgung oder einen Installateur trägt der Hauseigentümer. Bei Auftragsvergabe an die FWO werden die Kosten durch die Gemeinde Weißenbrunn dem Hauseigentümer in Rechnung gestellt.
Sollten Sie vorab Fragen haben oder schnellstmöglich einen Termin wünschen, melden Sie sich bitte im Bauamt Weißenbrunn bei Herrn Michael Lehnhardt (09261-602117).