Titel Logo
Weißenbrunner Mitteilungsblatt
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der Art. 40 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und § 17 ff der Verbandssatzung in der derzeit geltenden Fassung, erlässt der Abwasserverband Kronach-Süd folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  2.504.650 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  2.365.800 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

1. Betriebskostenumlage (BKU)

Der durch Gebühren, Beiträge, Zuschüsse und sonstige Einnahmen nicht gedeckte laufende Finanzbedarf zur Finanzierung von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes wird auf 1.709.750 € festgesetzt.

Er wird auf die Verbandsmitglieder umgelegt (Betriebskosten-Umlage „BKU“).

Der Umlegungsschlüssel ergibt sich aus § 18 Abs. 2 der Verbandssatzung.

2. Investitionskostenumlage (IKU)

Der durch Gebühren, Beiträge, Zuschüsse und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf für die Ausgaben des Vermögenshaushaltes wird auf 2.091.000 € festgesetzt.

Er wird auf die Verbandsmitglieder umgelegt (Investitionskosten-Umlage „IKU“).

Der Umlegungsschlüssel ergibt sich aus § 18 Abs. 1 der Verbandssatzung.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  —  300.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Küps, 23.06.2025
Abwasserverband Kronach-Süd (Siegel)
gez. Rebhan, Verbandsvorsitzender

Das Landratsamt Kronach hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.06.2025, Az. 20-944/25, gemäß Art. 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i. V. m. Art. 3 Abs 1 Nr. 3 Buchst. B des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) zum Haushalt Stellung genommen.

Der Haushaltsplan wird vom Tage der Herausgabe des Kreisamtsblattes an eine Woche lang im Rathaus Küps, Am Rathaus 1, Zimmer 213, während der allgemeinen Dienststunden gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung öffentlich aufgelegt.

Darüber hinaus liegen die Haushaltssatzung und die dazugehörenden Anlagen für die Dauer ihrer Gültigkeit zur Einsicht bereit.

Küps, 23.06.2025
Abwasserverband Kronach-Süd (Siegel)
gez. Rebhan, Verbandsvorsitzender