Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,
in den vergangenen Wochen kam es bei der Gemeinde Weißenbrunn zu mehreren Meldungen und Anfragen über das Auftreten des Eichenprozessionsspinners. Daher möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen geben:
Was ist der Eichenprozessionsspinner?
Der Eichenprozessionsspinner ist ein unscheinbarer Falter, der ausschließlich an Eichen vorkommt. Zwischen April und Mai legt er seine Eier ab. Ab Mai/Juni entwickeln die Raupen sehr feine Brennhaare, die gesundheitliche Risiken bergen.
Welche Gefährdung besteht?
Die Gefahr geht von den feinen Brennhaaren aus, die ab dem 3. Larvenstadium auftreten. Diese Haare können durch Wind über weite Strecken verteilt werden. Bei Kontakt wird ein Gift freigesetzt, das allergische Reaktionen auslösen kann:
Hautreaktionen - Ausschläge, Rötungen, Schwellungen, starker Juckreiz, Atemwegsreizungen - Husten, Bronchitis, Asthma
Wann besteht Gefahr?
Die Gefährdung besteht von Mitte Mai bis in den späten Herbst. Auch wenn die Raupen nicht mehr da sind, bleiben die Brennhaare lange in der Umgebung. Besonders gefährlich sind die Nester, da sich darin viele alte Larvenhäute befinden, die beim Entfernen in die Luft gelangen können.
Wo müssen Sie besonders aufpassen?
Der Eichenprozessionsspinner bevorzugt sonnige, freistehende Eichen - zum Beispiel Waldränder, Parks, Ortsbegrünungen, Gärten, Sportplätze usw.
Was unternimmt die Gemeinde Weißenbrunn?
Die Gemeinde begutachtet aktuell den Baumbestand. Dort, wo ein Kontakt mit den Brennhaaren nicht vermieden werden kann oder besonders schutzbedürftige Personen betroffen sind (z. B. Kindergärten, Schulen, Friedhöfe), wird der Eichenprozessionsspinner gezielt bekämpft. Wo eine Bekämpfung nicht möglich ist, werden weiträumige Absperrungen eingerichtet. In den kommenden Tagen und Wochen werden daher vermehrt Mitarbeiter des Bauhofs an betroffenen Bäumen tätig sein. Im Frühjahr besteht zudem die Möglichkeit, die Raupen mit einem biologischen Pflanzenschutzmittel zu bekämpfen. Eine flächendeckende Bekämpfung ist jedoch nicht umsetzbar.
Hinweis für private Grundstücke:
Auf privaten Grundstücken sind die Eigentümer selbst verantwortlich für Bekämpfungsmaßnahmen und angemessene Schutzvorkehrungen.