(Landkreis Kronach)
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weißenbrunn folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.893.690 €
und im
Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.608.306 € ab.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 821.836 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) wurden in der Hebesatzsatzung vom 31.10.2024 festgesetzt.
Sie werden nur nachrichtlich aufgeführt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.100.000 €
festgesetzt.
entfällt
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachfolgende Gemeindesteuern lt. Hebesatzsatzung betragen:
Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 360 v.H.
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) 210 v.H.
Gewerbesteuer 340 v.H.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung zur Aufnahme von Krediten im Rahmen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wurde vom Landratsamt Kronach mit Bescheid vom 12.05.2026 für einen Teilbetrag von 821.836 € unter Nebenbestimmungen erteilt. Ein Teilbetrag von 339.630 € wurde nicht genehmigt. Der Gemeinderat hat daher am 30.06.2026 einen entsprechenden Beitrittsbeschluss gefasst.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen kann bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Kämmerei (Zi. Nr. 9) zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.