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Weißenbrunner Mitteilungsblatt
Ausgabe 11/2025
Aus dem Rathaus
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Rückschnitt von Büschen und Bäumen

Verkehrsbehinderung durch Pflanzenwuchs /

Rückschnitt von Büschen und Bäumen an Verkehrsflächen

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherung sowie der aus der Bevölkerung vorgebrachten Beschwerden wird immer wieder festgestellt, dass die Verkehrssicherheit im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Gehwege durch Pflanzenbewuchs beeinträchtigt wird.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die von den auf bebauten und unbebauten Grundstücken stehenden Hecken, Büsche und Bäume in den Luftraum über dem Straßenkörper (Fahrbahn, Geh-/Radwege, Straßenseitenraum) hineinragenden Äste und Zweige bis an die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden sind. Freizuschneiden sind ebenfalls die durch Pflanzenwuchs verdeckten Verkehrszeichen, Straßennamensschilder, amtlichen Hinweisschilder und die Straßenbeleuchtung.

Der Rückschnitt (Verkehrssicherungsschnitt) bis an die Grundstücksgrenze ist regelmäßig in folgenden Höhen vorzunehmen:

a)

über der Fahrbahn (auch Mehrzweckstreifen) in einer Höhe von 4,50 m

b)

über Geh-/Radwegen in einer Höhe von 2,50 m

c)

bei Verkehrszeichen, Straßennamensschildern und amtlichen Hinweisschildern in voller Höhe bis 20 cm über Oberkante Schild

d)

bei der Straßenbeleuchtung in voller Höhe bis zum Lichtpunkt (Oberkante der Leuchte).

In den öffentlichen Verkehrsraum hineinragende Zweige haben zur Folge, dass der vorhandene Verkehrsraum nicht in sicherer Weise genutzt werden kann. Dies kann zu Gefahrensituationen führen, die vermeidbar sind.

Alle Grundstücksbesitzer werden daher gebeten, den Zustand ihrer Grundstücke zu überprüfen und falls notwendig, einen Rückschnitt der Hecken, Büsche und Bäume vorzunehmen.

Vielen Dank!