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Weißenbrunner Mitteilungsblatt
Ausgabe 13/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Feiertagsrecht

Schutz des 3. Oktober als

„Tag der deutschen Einheit“

Der 3. Oktober ist als „Tag der deutschen Einheit“ ein gesetzlicher Feiertag.

An diesem Tag sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten.

Die Gemeinden können im Einzelfall aus wichtigen Gründen von dem Verbot eine Befreiung erteilen.

Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Feiertagsgesetz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.