unmaßstäblicher Lageplan
Bekanntmachung über die Durchführung
der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
für eine Ergänzungssatzung
im Gemeindeteil Grün, Gemeinde Weißenbrunn
Um die städtebauliche Entwicklung zu leiten, beschloss der Gemeinderat den Erlass einer Ergänzungssatzung für den Gemeindeteil Grün.
Der Gemeindeteil Grün liegt südlich von Weißenbrunn zwischen dem Gemeindeteil Wildenberg im Westen und der Gemeinde Kirchleus im Osten.
Der Geltungsbereich der Satzung wird im Norden und Osten von Waldflächen, im Süden durch unkultivierte Fläche und Gehölz und im Westen von Gehölz und einem befestigten Weg begrenzt.
Das Planungsgebiet liegt auf einer Höhe zwischen 371 Metern über NN im Südosten und 382 Metern über NN im Nordosten.
Nach Norden und Westen des Planungsgebietes steigt das Gelände an, welches sich am Südwesthang des Schneckenberges befindet. Nach Süden und Osten fällt es zum Tal des Schlottermühlbaches.
Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung für den Gemeindeteil Grün umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen folgender Grundstücke der Gemarkung Weißenbrunn:
| Flur-Nr. | Erläuterung |
| Flur-Nr. | Erläuterung |
| 1085 | TF, Straße nach Weißenbrunn |
| 1307 | TF, Straße nach Weißenbrunn |
| 1320 | Parkplatz |
| 1321 | --- |
| 1322 | Zufahrt |
| 1323 | --- |
| 1324 | --- |
| 1325 | --- |
| 1326 | TF, Straße nach Bieber |
| 1327 | Bolzplatz |
Der gebilligte und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte
| - | Entwurf der Ergänzungssatzung für den Gemeindeteil Grün (Fassung vom 29. August 2023) |
| - | Begründung zur Ergänzungssatzung (Fassung vom 29. August 2023) |
| - | sowie die durch die Gemeinde Weißenbrunn als wesentlich erachteten umweltbezogenen Stellungnahmen |
liegen in der Zeit vom
23. Oktober bis einschließlich 24. November 2023
im Rathaus der Gemeinde Weißenbrunn, Bauverwaltung, Bergstraße 21, zu den allgemeinen Dienstzeiten
| Montag | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Dienstag | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Mittwoch | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Freitag | von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
öffentlich aus.
Gleichzeitig können die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde unter www.weissenbrunn.de eingesehen werden.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB planungsrelevanten Unterlagen sind während der Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet auf der Website der Gemeinde Weißenbrunn eingestellt und können auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern eingesehen und abgerufen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde Weißenbrunn abgegeben werden. Es besteht während der genannten Dienstzeiten im Rathaus Gelegenheit zur Niederschrift der Äußerung sowie zur Erörterung der Planung.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht bis einschließlich zum 24. November 2023 (Datum des Posteingangs bei der Gemeinde Weißenbrunn) abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Weißenbrunn den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
In Punkt 5 der Begründung zur Ergänzungssatzung wird der Geltungsbereich hinsichtlich seiner Abgrenzung, topographischen Situation, Klimaamplitude, Hydrologie (Fließgewässer, Hochwassersituation, Grundwasserstand, Schutzgebiete nach WHG), sowie der allgemeinen Merkmale der Landnutzung beschrieben. Ebenfalls werden Regelwerke des vorsorgenden Bodenschutzes genannt. In Punkt 8 der Begründung wird das Freiflächenkonzept dargelegt. Die vorgesehene Entwässerung wird in Punkt 10.1 erläutert, die vorgesehene Wasserversorgung in Punkt 10.2. In Punkt 12.3 der Begründung werden zudem die durch die Planung berührten Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege skizziert. Belange des Denkmalschutzes werden in Punkt 3.4 sowie 12.1 der Begründung gewürdigt.
Zu Umweltthemen liegen folgende Äußerungen vor:
| Schutzgut | Information von | Information zu |
| Biologische Vielfalt | Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 16. Februar 2023 im Rahmen von § 1 Abs. 4 BauGB | Hinweise zu vorhandenen Biotopen und zur Berücksichtigung der Eingriffsregelung |
| Boden und Fläche | Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kronach vom 6. Februar 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB | Hinweise zu Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen und vorsorgendem Bodenschutz |
| Mensch | Stellungnahme der Regierung von Oberfranken, Bayreuth, vom 8. Februar 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB
| Hinweise zum Baumfallbereich
|
| Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg-Kulmbach vom 14. Februar 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB | Hinweise zum Baumfallbereich |
| Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 16. Februar 2023 im Rahmen von § 1 Abs. 4 BauGB | Hinweise zum Immissionsschutz |
| Wasser | Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Kronach vom 6. Februar 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB
| Hinweise zu Wasserversorgung und Wasserschutzgebieten, zu Abwasserentsorgung und Gewässerschutz sowie zu oberirdischen Gewässern und Überschwemmungsgebieten
|
| Stellungnahme des Landratsamtes Kronach vom 16. Februar 2023 im Rahmen von § 1 Abs. 4 BauGB | Hinweise zum Erhalt von Wegseitengräben |
| Pflanzen | Stellungnahme der Stadt Kronach vom 9. Februar 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB | Hinweise zu Baumpflanzungen, Begrünung und Gehölzarten |
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen dieses Verfahrens nicht durchgeführt wird.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls ausliegt.
Weißenbrunn, den 26.09.2023
gez.
Jörg Neubauer, Erster Bürgermeister