Der Winterdienst der Gemeinde wird heuer durch die Bediensteten des gemeindlichen Bauhofes erledigt. Aus diesem Anlass wurde ein Winterdienstplan und Räumplan festgelegt.
Die Dienstleiter sind für den funktionierenden Ablauf des gemeindlichen Winterdienstes verantwortlich. Sie haben sich für den reibungslosen Ablauf der Räum- und Streuarbeiten einzusetzen. Dienstleiter ist immer der diensthabende Fahrer des gemeindlichen Unimog.
Die Räumpflicht richtet sich grundsätzlich nach der Verkehrsbedeutung der Straßen und der Leistungsfähigkeit der Gemeinde. Die Streupflicht besteht innerhalb der geschlossenen Ortslage nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen. Außerhalb der geschlossenen Ortslage besteht sie nur an gefährlichenStellen. Alle Winterdienstmaßnahmen müssen nur zur Sicherung des Tagesverkehrs durchgeführt werden. Sie werden ggf. so oft wie nötig wiederholt.
Die Räum- und Streupflicht beginnt grundsätzlich vor dem Einsetzen des Haupt- oder Berufsverkehrs und dauert an bis zum Ende des allgemeinen Tagesverkehrs. D.h. der Fahr- und Gehverkehr im Winter muss während der Zeit des allgemeinen Tagesverkehrs, das ist in der Regel zwischen 7 Uhr und 20 Uhr, gesichert sein. Die Rechtsprechung fordert, dass Winterdienstmaßnahmen so rechtzeitig begonnen werden, dass diejenigen Stellen, an denen nach den Grundsätzen der Rechtsprechung eine Streupflicht besteht, zu Beginn des allgemeinen Tagesverkehrs versorgt sind. Nur, sofern es sich um unwichtige Stellen handelt oder extreme Witterungsverhältnisse die Winterdienstmaßnahme verzögern, ist auch ein späterer Einsatz noch gerechtfertigt. Aus diesem Grunde wird der Winterdienst von den dafür eingesetzten Personen mit den Räumfahrzeugen ab 4 Uhr aufgenommen.
Nach Rücksprache mit dem gemeindlichen Vorarbeiter Gerd Stahlberger und der Bauhofleitung Michael Lehnhardt wird folgender Räum- und Streuablauf vorgenommen:
Unimog KC – BN 67
Grüner Str. – Schwarzer Busch - Grüner Str.– GVS Weißenbrunn/Grün – Ortsdurchfahrt Grün – GVS Grün/ Wildenberg – Ortsdurchfahrt Wildenberg – Feuerwehrhaus Wildenberg - GVS Wildenberg/Hain bis zur Gemarkungsgrenze – GVS Wildenberg/Weißenbrunn – Wildenberger Straße – (bei Schneefall: an der Einmündung B85 wenden und die Strecke in umgekehrter Reihenfolge Räumen und Streuen) Parkplatz Schule - Reuthweg – Reuth/Dorfstr. – Am Hügel – GVS Thonberg/Neuenreuth – Ortsdurchfahrt Neuenreuth (bei Schneefall: an der Einmündung B85 wenden und die Strecke in umgekehrter Reihenfolge Räumen und Streuen) – GVS Reuth/Eichenbühl – Ortsdurchfahrt Eichenbühl – Bushaltestelle Eichenbühl– GVS Eichenbühl/Hummendorf – Eichenstr. – Einmündung Angerberg/Eichenstr. – Zur Schiefermühle – Bahndamm – Am Schrötla - Angerberg –Anwohnerstraßen in Eichenbühl – Obertennig –Buch – Schwarzer Busch/Am Flöhberg – Holzhaus – Flöhberg – Sorg – Schlottermühle – Böhlbach – Plösenthal – Anwohnerstraßen in Grün.
Traktor KC – GW 136
Weißenbrunn:AmMühlberg – Waldweg – Sandstr. – Bergstr. – Geiersberg – Hohenwart – Leßbachweg – Rucksgasse – Bushaltestelle Rucksmühle - Unterer – und Oberer Wachtelberg – Am Lindig – Schulweg – Am Ruhstein – Weißbrunntal – Alte Straße – Spatzengrund – Amselweg - Lerchenweg- Am Mühlberg – Am Kindergarten – Schaufel
Sachspfeife: komplett
Gössersdorf: Nebenstraßen
Reuth: Am Mühlholz – Ringstr. – Herrengasse – Am Steinbühl – Am Anger – Hauptstr. – GVS Reuth/Thonberg/Hummendorf
Hummendorf: Dorfplatz – Brunnenweg – Mühlgraben – Birkenstr. Kirchberg– GVS Eichenbühl/Wildenberg – Anwohnerstraßen in Wildenberg – Hochbehälter Weißenbrunn
Wildenberg: Nebenstraßen
Radlader
Friedrichsburg: komplett
Neuenreuth:komplett
Thonberg: komplett
KC-GW 16
Weißenbrunn: Bauhof – Gehsteig „Alte Str.“ – Fahrbahn vor Bushaltestelle– Gehweg – Brücke Sandstr.- kleines Eck bei Treppe Rathaus gegenüber Räther – Brücke Räther – Grüner Str. (Gehweg, Bushaltestelle) – Rathaus Parkplatz –Gehweg Bergstr./Paradies – Weg „Am Brunnen“/ zur Kirche – Vorplatz Kirche– Schule Gehsteig – Parkplatz Schule – Eingang Schule – Pausenhof (nur notwendige Wege) – Rosenau - ab Tor Pepsi/Leutheußer Gehweg – Gehweg Kronacher Str. –
Sachspfeife: Bushaltestelle Sachspfeife – Sachspfeife Übergang –
Thonberg: Bushaltestelle Thonberg – Zur Hall (Thonberg bei Pizzeria Al Nido) - Radweg auf Neuenreuth –
Neuenreuth: Unterführung – Bushaltestelle – Bushaltestelle bei Marose – Gehweg zur Treppe – Neuenreuth-Neuses bis Brücke –
Thonberg: Eingang und Parkplatz Bürgerhaus – Kirchweg Stichstraße bei Popp- Sonnenleite bis Anwesen Bauernsachs –
Hummendorf: Gehweg bei ehem. Fa. HB Impex – Weg zur Kirche – Brücke Valeo Neuses – Bushaltestelle bei BGM - Gehweg Dorfplatz/Zur Schiefermühle – Bushaltestelle bei Göppner – Gehweg bei Göppner – Gehweg Angerberg – Spielplatz Angerberg – Bahndamm bei Kastner – Feuerwehrhaus und Miethaus Hummendorf-
Hu/Reuth/Wbrunn: Radweg Hummendorf/Reuth – Radweg Reuth/Weißenbrunn – Pausenhof Schule
Handarbeit
Schicht vormittag:
Brücke vor „Alte Str.“ – Schulweg Raiffeisenbank – Bushaltestelle Weißenbrunn (Raiba) – Brücke bei Volk - Rathaus Treppe – Weg bei Heumann – Treppe Geiersberg- Bushaltestelle Schlottermühle – Bushaltestelle Grün – FF-Haus Grün – Bushaltestelle Wildenberg – Feuerwehrhaus Wildenberg (Rest vor Toren) – Hummendorf Weg zur Kirche – Bushaltestelle Hummendorf b. Schautafeln (Rest) – Reuth Bushaltestelle – Friedrichsburg Treppe
Schicht nachmittag:
Brücke „Alte Str.“ – Schulweg Raiffeisenbank - Rathaus Treppe – Weg bei Heumann – Feuerwehrhaus Grün – Feuerwehrhaus Wildenberg (Rest b. Toren) – Hummendorf Weg zur Kirche – Friedrichsburg Treppe
sind ein weiteres Problem, welches das Räumen einer Straße oft nicht möglich macht. Das Winterdienstfahrzeug ist aufgrund der Umrüstung mit dem Schneepflug nicht mit dem sonstigen Unimog zu vergleichen. Die Fahrbahnen sind zusätzlich meist von beiden Seiten her durch Schneemassen eingeschränkt und ein Manövrieren des Winterdienstfahrzeuges mit Pflug ist weitaus schwieriger als sonst. Parkende Fahrzeuge behindern somit immer den Winterdienst. Einerseits sind diese Stellen vom Räumen bzw. Streuen ausgenommen, andererseits behindern im Einzelfall parkende Fahrzeuge das Räumen und Streuen der gesamten Straße. Ist ein Räumen trotz parkender Fahrzeuge möglich, so muss der Eigentümer des parkenden Fahrzeuges davon ausgehen, dass sein Fahrzeug nach dem Vorbeifahren des Räumfahrzeuges von Schneemassen eingebaut ist. Sie sollten also speziell im Winter darauf achten, ihr Fahrzeug im Grundstück abzustellen, so dass sowohl der Schneepflug als auch der Schulbus ungehindert die Straße befahren können. Ist ein Abstellen der Fahrzeuge auf der Straße unumgänglich, so werden die Eigentümer in einem Straßenzug gebeten, sich auf eine „Parkseite“ zu einigen.
Häufig beschweren sich auch die Bürger darüber, dass die von ihnen vom Schnee befreiten Grundstücksausfahrten durch den vorbeifahrenden Schneepflug mit, wenn auch meist niedrigen Schneewällen versehen werden. Hierzu ist zu sagen, dass das Räumschild des Fahrzeugs generell zum Fahrbahnrand hingedreht sein muss. Eine Schneeablagerung sei sie auch nur vorübergehend, in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig. Auch das Anheben des Pfluges vor jeder Ausfahrt ist aus mehreren Gründen nicht möglich, unter anderem wäre dadurch keine optimale Räumung durchführbar. Deshalb kann es den Anliegern leider nicht erspart werden, die zugeschobenen Räumflächen noch einmal freizuräumen. Diese leider nicht zu vermeidende Zumutung ist durch die herrschende Rechtsprechung bestätigt. Der gemeindliche Räumdienst wird durch langsames Fahren der Räumfahrzeuge versuchen, derartige Störungen, soweit es möglich ist, zu vermeiden. Es wird jedoch um Verständnis gebeten.
Die Gemeinde Weißenbrunn ist nach wie vor bemüht, ihren Räum- und Streudienst so zu gestalten, dass er möglichst optimale Verkehrsbedingungen im Winter gewährleistet. Unser Ziel bleibt es, zum Wohle der Bürger und Verkehrsteilnehmer diese Aufgabe zu erfüllen, jedoch nicht auf Kosten, sondern auch zum Schutz unserer Umwelt.
Aus gegebenem Anlass wird auf die Sicherung der Gehbahnen des Gemeindegebietes im Winter durch die Grundstücksanlieger verwiesen. Nach §§ 9 ff der gemeindlichen „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ haben die Grundstücksanlieger (Vorder- und Hinteranlieger) an Werktagen ab spätestens 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab spätestens 8 Uhr die Sicherungsfläche von Schnee zu räumen und bei Bedarf zu streuen. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist (§10 der o.g. Verordnung). Auf die genannte Verordnung wird wegen weiterer Ausführungen hiermit hilfsweise verwiesen. Interessierte Anlieger können eine Kopie dieser Verordnung in der Gemeindeverwaltung oder im Internet unter www.weissenbrunn.de einsehen. Um Verwendung umweltfreundlicher Streumittel wird gebeten.