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Weißenbrunner Mitteilungsblatt
Ausgabe 17/2023
Aus dem Rathaus
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Bürgerwindpark - Weißenbrunn-Gössersdorf

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger.

wie Sie sicher alle schon mitbekommen haben, planen wir als Gemeinde eine Bürgerwindpark zu betreiben. Sinn und Zweck dieses Windparks soll es sein, die Vorteile, die erneuerbare Energien bringen, direkt an die Bürgerinnen und Bürger vor Ort weiterzugeben. So können alle dauerhaft von günstigen und nachhaltigen Storm profitieren. Im Nachfolgenden möchte ich Sie gerne über den aktuellem Stand informieren und Ihnen erklären, wie ich auf die Idee eines Bürgerwindparks gekommen bin:

Im September 2020 entstand die Grundidee, die Potenziale des bestehenden Windvorranggebiets in Gössersdorf voll auszuschöpfen. Im Mai 2021 wurde daraufhin der erste Schritt getan, als wir uns um Fördermöglichkeiten bemühten und einen Antrag über das Wirtschaftsministerium einreichten. Das positive Ergebnis ließ nicht lange auf sich warten und die Gemeinde Weißenbrunn erhielt im Sommer 2021 den Zuschlag.

Seit September 2021 verfolgt die Gemeinde Weißenbrunn nun das vielversprechende Vorhaben des Bürgerwindparks. Von Anfang an lag es mir persönlich am Herzen, dass im Falle einer Genehmigung, alle Bürgerinnen und Bürger von diesem Vorhaben profitieren werden.

Hinsichtlich der nötigen Flächensicherung und der Nutzungsverträge gab es verschiedene Poolmodelle. Die Gemeinde Weißenbrunn hat sich für das Flächenpoolmodell entschieden. Der Vorteil dabei ist, dass alle Eigentümer, deren Flurstück im Eignungsgebiet liegt, profitieren. Alle Verträge wurden mit den Eigentümern, dem Windkümmerer und der Gemeinde besprochen und über einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei geprüft. Anschließend wurden die Verträge den Eigentümern vorgelegt, erörtert und die Eigentümer konnten nochmals ihre Vorstellungen einbringen, bevor diese erneut einer rechtlichen Prüfung unterzogen wurden. Im Anschluss konnte die Gemeinde Weißenbrunn zusammen mit dem Windkümmerer in einer öffentlichen Sitzung mit allen Eigentümern die ausgearbeiteten und mehrmals geprüften Verträge vorlegen und anschließend besprechen. Danach hatten die Eigentümer noch die nötige Zeit ihren Gestattungsvertrag zu unterschreiben und zusammen mit mir alle noch offenen Fragen zu klären. Insgesamt haben 12 von 25 möglichen Eigentümern den Vertrag unterschrieben.

In diesen Prozess war auch der Gemeinderat miteingebunden und es wurden intensive Beratungen durchgeführt. Mit dem einstimmigen Einverständnis des Gremiums beauftragte die Gemeinde dann ein Planungsbüro und leitete das entsprechende Planungsverfahren ein. Die Gemeinde hat sich, trotz EU- Notfallverordnung, für die Einleitung eines artenschutzrechtlichen Gutachtens entschieden. Aus naturschutzrechtlicher Sicht sollte alles ermöglicht werden, um der Artenvielfalt gerecht zu werden. Um die Wichtigkeit dieses Projektes zu untermauern, gründete die Gemeinde – auf Vorschlag des Gremiums - einen Energieausschuss. Außerdem sind wir aktuell auf der Suche nach einem geeigneten Projektpartner. Für uns ist dabei wichtig, dass dieser unsere Vorstellungen befürwortet. Hier denken wir vor allem an die Bürgerbeteiligung, die Gemeindebeteiligung und an vergünstigte Strompreise für unsere Bürgerinnen und Bürger.

Aktuell ist die Idee des Bürgerwindparks so weit fortgeschritten, dass wir die Genehmigung dafür im Landratsamt Kronach einreichen konnten. Hierbei wurden alle Belange des Naturschutz- und Umweltschutzes mit naturschutzfachlichen- und rechtlichen Untersuchungen sowie sonstige Gutachten (Schall, Schatten) und Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes (BIMSchG) Windmessung und Wirtschaftlichkeit einbezogen. Eine Genehmigung würde bedeuten, dass die Gemeinde den Bürgerwindpark als kommunaler Bauherr errichten kann. Damit sind wir Vorreiter, denn es hat bislang noch keine weitere Gemeinde einen solchen Antrag einreichen können. Auch werden Windparks in der Regel nicht von der kommunalen Hand, sondern von Energieunternehmen betrieben.

Dass die Gemeinde Weißenbrunn bald einen Windpark betreiben könnte, hat gegenüber den üblichen Betreibern von Windparks enorme Vorteile. Sind solche Windparks in der Regel auf den Profit einzelner Unternehmen ausgelegt, bleiben die Vorteile bei unseren Bürgerwindpark in der Hand der Menschen vor Ort.

Wie Sie sehen, haben meine Verwaltung und ich sowie der Gemeinderat, das beauftragte Planungsbüro mit Frau Mariella Schubert und unser Windkümmerer Hubert Tremel-Franz große Arbeit geleistet. Wir sind mit unserem Bürgerwindpark auf einem sehr guten Weg, aber es kommt noch einiges an Arbeit auf uns zu. Mir war es an dieser Stelle wichtig, alle wichtigen Informationen weiterzugeben und sie auf den aktuellen Stand zu bringen. Bei Rückfragen oder Unklarheiten stehen meine Verwaltung und ich natürlich jederzeit zur Verfügung.

Der Genehmigungsantrag wurde schließlich beim zuständigen Landratsamt eingereicht. Bemerkenswert ist, dass Weißenbrunn die erste Kommune ist, die als Bauherr einen Antrag zur Genehmigung eingereicht hat. Der Bürgermeister drückt seinen Stolz aus und dankt dem Gemeinderat für die Einstimmigkeit und das entgegengebrachte Vertrauen. Alle Schritte wurden gemeinsam im Gremium unter Einbeziehung des Windkümmers beraten, besprochen und einstimmig beschlossen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der gemeindeeigene Windpark von Weißenbrunn nicht nur ein wegweisendes Projekt für erneuerbare Energien ist, sondern auch eine einzigartige Möglichkeit bietet, die gesamte Bürgerschaft aktiv einzubinden. Der herausragende Vorteil dieses Vorhabens liegt darin, dass alle Bürgerinnen und Bürger unmittelbar von den positiven Auswirkungen des Windparks profitieren.

Im Gegensatz zu Projekten, die von großen Konzernen betrieben werden und oft primär auf Gewinnmaximierung abzielen, verfolgt der Gemeinde-Windenergiepark von Weißenbrunn eine nachhaltige und bürgernahe Ausrichtung. Hier steht nicht der finanzielle Erfolg im Vordergrund, sondern vielmehr das Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu günstigem und umweltfreundlichem Strom zu ermöglichen.

Die Entscheidung, als Bauherr aufzutreten und die Vision eines Bürgerwindparks zu realisieren, zeugt von einem zukunftsweisenden Verständnis für lokale Energieversorgung und Bürgerbeteiligung. Weißenbrunn setzt somit ein wichtiges Zeichen für eine nachhaltige, gemeinschaftsorientierte Energiezukunft, bei der die Vorteile der erneuerbaren Energien direkt in die Hände der Menschen vor Ort gelegt werden.

Zu der gut besuchten Veranstaltung konnte der Weißenbrunner Rathauschef auch Gäste aus dem Landkreis Kulmbach aus dem Kreistag, sowie den Bürgermeister der Nachbargemeinde Rugendorf, Gerhard Theuer und auch einige Gemeinderäte des Weißenbrunner Gremiums begrüßen.

Er freute sich über das große Interesse. Der Anlass ist höchst erfreulich, verkündete Neubauer vorab, sei Weißenbrunn doch die erste Kommune aus der Region die einen Bauantrag für die Errichtung eines Windparks Weißenbrunn- Gössersdorf mit fünf Windkrafträdern auf einer Fläche von rund 70 Hektar, gestellt hat. Im Falle einer Genehmigung ist die Gemeinde Weißenbrunn auch Betreiber des Windparks. Dies hat vor allem für alles Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde große Vorteile. So könnten alle Gemeindebürger dauerhaft nachhaltigen und günstigen Strom beziehen.

Seit September 2021 verfolgt Bürgermeister Neubauer das Projekt Bürgerwindpark. Hierfür waren lange intensive Vorgespräche, Planungen und Behördengänge notwendig, um die nachhaltige Produktion von Windkraft auf einer als Vorranggebiet im Regionalplan Oberfranken West ausgewiesenen Fläche durchzuführen. Ziel war von Beginn an alle Bürgerinnen und Bürger an den Vorteilen des Windparks zu beteiligen. Es gibt dabei hinsichtlich der Nutzungsverträge und der Errichtung der Windenergieanlagen verschiedene Poolmodelle. Die Gemeinde Weißenbrunn hat sich für ein Flächenpoolmodell entschieden. Dabei profitieren alle Eigentümer, deren Flurstück im Eignungsgebiet liegt.

Alle Verträge wurden mit Eigentümer, Windkümmerer und Gemeinde besprochen und über einer unabhängigen Rechtsanwaltskanzlei geprüft.

Anschließend wurden diese den Eigentümer vorgelegt, erörtert und die Eigentümer konnten nochmals ihre Vorstellungen einbringen, bevor diese erneut einer rechtlichen Prüfung unterzogen wurden. Im Anschluss konnte die Gemeinde Weißenbrunn zusammen mit dem Windkümmerer in einer öffentlichen Sitzung mit allen Eigentümern die ausgearbeiteten und mehrmals geprüften Verträge vorlegen und anschließend besprechen. Die Eigentümer hatten dann die nötige Zeit ihren Gestattungsvertrag zu unterschreiben und zusammen mit Bürgermeister Neubauer alle noch offenen Fragen zu klären. Somit ergab sich, dass zwölf Eigentümer von 25 den ausgearbeiteten Vertrag unterzeichneten. Der Gemeinderat Weißenbrunn war stets einbezogen und hat sein einstimmiges Plazet für die Vorgehensweise gegeben, worauf die Gemeinde ein Planungsbüro beauftragte. Die Gemeinde hat sich, trotz EU- Notfallverordnung, für die Einleitung eines artenschutzrechtlichen Gutachtens entschieden.

Aus naturschutzrechtlicher Sicht sollte alles ermöglicht werden, um der Artenvielfalt gerecht zu werden.

Um die Wichtigkeit dieses Projektes zu untermauern, gründete die Gemeinde einen Energieausschuss. Dieser Vorschlag kam vom Gremium und wurde im Einklang mit Bürgermeister und Verwaltung eingerichtet.

Nun ist die Gemeinde schon seit längerer Zeit auf der Suche nach einen Projektpartner, der die Vorstellungen der Gemeinde mitträgt. Die Vorstellungen der Gemeinde sind: Bürgerbeteiligung, Beteiligung der Gemeinde, vergünstigte Strompreise für die Gemeindebürger und Angrenzende.

Die Gemeinde ist mittlerweile so weit, dass die erforderliche Genehmigung kürzlich beim Landratsamt Kronach, eingereicht werden konnten. Die Flächensicherung erfolgte dabei mit Zustimmung von zwölf betroffenen Grundstückseigentümern, die bereits Pachtverträge signierten. Auch wurde der Naturschutz- Umweltschutz mit naturschutzfachlichen- und rechtlichen Untersuchungen sowie sonstige Gutachten (Schall, Schatten) und Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetzes (BIMSchG) Windmessung und Wirtschaftlichkeit einbezogen.

Hubert Treml- Franz von der Energieagentur Nordbayern gab Einblick in die Thematik zu den gesetzlichen Grundlagen und Ausbaustrategien in Bayern. Dabei stellte er Möglichkeiten vor, wie sich Kommunen und Bürger am Ausbau beteiligen können, u.a. durch Grundstücksicherung, Projektentwicklung in kommunaler Hand sowie Entwickeln von Konzepten für Bürgerbeteiligung bis hin zu einem vergünstigten Bürgerstromtarif.

Dipl. Bauingenieurin (FH) Mariella Schubert (Plan BC GmbH Bayreuth) begleitete die Planungen und Beratungen von Anfang an und gab einen Ausblick, wie es nun konkret weiter geht. Es folgen EEG- Ausschreibung und Finanzierung. Die Gemeinde Weißenbrunn sucht einen Partner, der dieselben Vorstellungen (s.o.) wie die Gemeinde teilt. Für Neubauer ist dabei eines besonders wichtig: die Bürger müssen beteiligt werden und sie sollen alle vom Bürgerwindpark profitieren. Die Wertschöpfung soll in der Region bleiben, eine ganz wichtige Voraussetzung für die Umsetzung dieses Vorhabens von Anfang an.

Die Baufläche für fünf Windräder beträgt in etwa 3.600 Quadratmeter. Mit dem Genehmigungsverfahren, in das über 30 Träger öffentlicher Belange, weitere Verbände und Bürger angehört werden, rechnet man rund ein Jahr Bearbeitungszeit, also bis Herbst nächsten Jahres. Im Anschluss daran, voraussichtlich ab November 2024, können Ausschreibungen erfolgen.

Ab Frühjahr 2025 sollen Auftragserteilungen folgen. Parallel dazu werden Zu- und Abfahrtswege erschlossen, ausgebaut und gesichert. Der Baubeginn ist für November 2025 vorgesehen und die Inbetriebnahme sollte für Sommer 2026 möglich sein.