Vom 01.12.2025
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Weißenbrunn folgende Satzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Weißenbrunn (BGS-EWS) vom 05.06.2013 (veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Weißenbrunn Nr. 12/2013 vom 13.06.2013) in der Fassung der ersten Änderungssatzung vom 01.12.2015 (veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Weißenbrunn Nr. 25/26 vom 10.12.2015) wird wie folgt geändert:
Der Abs. 1 des § 10 (Einleitungsgebühr) erhält folgende Fassung:
„(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 4,63 EUR pro Kubikmeter Abwasser.“
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.