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Weißenbrunner Mitteilungsblatt
Ausgabe 17/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Vom 01.12.2025

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Weißenbrunn folgende Satzung:

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Weißenbrunn (BGS-WAS vom 02.12.2002, veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Weißenbrunn Nr. 25-26/2002) in der Fassung der siebten Änderungssatzung vom 30.11.2022 (veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Weißenbrunn Nr. 25/26 vom 15.12.2022) wird wie folgt geändert:

1. Der § 10 (Verbrauchsgebühr) erhält folgende Fassung:

„(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.

(2) Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler festgehalten. Er ist durch die Gemeinde zu schätzen, wenn

  1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder
  2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder
  3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt.

(3) Die Gebühr beträgt 4,68 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 4,68 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Ohne Wasserzähler wird eine Bauwasserpauschale von 50,00 € erhoben. Bei Fertighäusern die Hälfte der Pauschale (25,00 €).“

§ 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Weißenbrunn, 01.12.2025
Gemeinde Weißenbrunn —  (S)
gez. Jörg Neubauer
Erster Bürgermeister