Vom 01.12.2025
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Weißenbrunn folgende Satzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Weißenbrunn (BGS-WAS vom 02.12.2002, veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Weißenbrunn Nr. 25-26/2002) in der Fassung der siebten Änderungssatzung vom 30.11.2022 (veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Weißenbrunn Nr. 25/26 vom 15.12.2022) wird wie folgt geändert:
1. Der § 10 (Verbrauchsgebühr) erhält folgende Fassung:
„(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.
(2) Der Wasserverbrauch wird durch Wasserzähler festgehalten. Er ist durch die Gemeinde zu schätzen, wenn
(3) Die Gebühr beträgt 4,68 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 4,68 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Ohne Wasserzähler wird eine Bauwasserpauschale von 50,00 € erhoben. Bei Fertighäusern die Hälfte der Pauschale (25,00 €).“
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.