Im Sinne der gesetzlichen Grundlagen (GLKrWO und GLKrWBek) zu den Kommunalwahlen erfolgen die notwendigen Bekanntmachungen i.S.d. § 98 Nr. 1 GLKrWO ausschließlich durch öffentlichen Anschlag an der Anschlagtafel am Rathaus Weißenbrunn, Bergstraße 21, 96369 Weißenbrunn.
Zusätzlich werden wir die Bekanntmachungen auf der Homepage der Gemeinde Weißenbrunn (www.weissenbrunn.de) unter der Rubrik „Rathaus und Verwaltung – Wahlen – Kommunalwahl 2026“ zur Verfügung stellen.
Wir bitten, besonders die Verantwortlichen der Wahlvorschlagsträger, um entsprechende Beachtung.