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Weißenbrunner Mitteilungsblatt
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Unterweisung Unfallverhütungsvorschriften in der Feuerwehr

Dienste in der Feuerwehr, insbesondere Einsätze, sind mit Gefahren verbunden. Diese gehen zum einen von der genutzten Technik (Armaturen, hydraulische Geräte etc.) aus, zum anderen von der vorgefundenen Lage (brennende Materialien, einsturzgefährdete Bereiche etc.). Um präventiv vor den auftretenden Gefahren zu schützen, gibt es Unfallverhütungsvorschriften, die das Verhalten im Umgang mit bestimmten gefahrbehafteten Tätigkeiten regeln. Darin sind Tätigkeiten und Schutzausrüstungen beschrieben.

Gemäß GUV-V A1 "Grundsätze der Prävention", § 4, hat der Unternehmer die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

Die diesjährige Unterweisung aller Feuerwehrdienstleistenden der Gemeinde Weißenbrunn findet am

Freitag, 03.03.2023, 19.00 Uhr

im Saal des Mehrzweckhauses, Bergstraße 21, 96369 Weißenbrunn statt. Um vollzählige Teilnahme wird gebeten.