Wie jedes Jahr treten, nachdem nun auch die letzten Schneehaufen geschmolzen sind, etliche Hundehaufen wieder zum Vorschein.
Auch wenn sicherlich der überwiegende Teil der Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Tiere ordnungsgemäß und zuverlässig entsorgt, müssen wir immer wieder darauf hinweisen, dass in unserer Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter klar geregelt ist, dass Tierhalter verpflichtet sind, Verunreinigungen von Tieren unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Grundsätzlich sollten Hundehalter und -führer geeignete Tüten, Vorrichtungen oder sonstige geeignete Mittel mitführen, um die Hinterlassenschaften aufzunehmen. Zur Unterstützung wurden an vielen Stellen in der Gemeinde Hundekot-Tüten-Spender mit Abfallkörben (Dog-Station) aufgestellt. Bitte lassen Sie die Hundekotbeutel mit Inhalt nicht einfach am Wegrand oder in der Landschaft liegen! Jeder Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Unabhängig davon können geschädigte Personen Schadensersatzansprüche geltend machen!
Bedenken Sie bitte in diesem Zusammenhang auch, dass Hundekot eine mögliche Infektionsquelle gerade auch für Kinder darstellen kann. Helfen Sie bitte mit, dass unsere Gemeinde Weißenbrunn mit ihren Ortsteilen sauber bleibt sowie Gefahren für Mensch und Tier vermieden werden.
Vielen Dank.