Amtliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung und Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für Bebauungsplan „Bürgersolarpark Wildenberg“ und die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes
In der Sitzung des Gemeinderates vom 12. Dezember 2023 wurden die Planentwürfe gebilligt. Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 30,25 Hektar. Der Geltungsbereich sowie die Lage im Gemeindegebiet sind aus untenstehenden nicht maßstäblichen Lageplänen ersichtlich.
Mit der Ausarbeitung des Planes und der Durchführung des Verfahrens ist das Ingenieurbüro IVS aus Kronach beauftragt.
Die gebilligten und zur Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmten Entwürfe zum Bebauungsplan „Bürgersolarpark Wildenberg“ mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren, jeweils mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 12.12.2023, können im Zeitraum
vom 12. Februar 2024 bis einschließlich 15. März 2024
auf der Internetseite der Gemeinde unter
https://www.weissenbrunn.de/rathaus-und-verwaltung/bauleitplanungen/laufende-verfahren/
sowie über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern eingesehen werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB liegen die erforderlichen Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Weißenbrunn, Bergstraße 21, 96369 Weißenbrunn, während der allgemeinen Dienststunden
| Montag - Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch: | 14:00 - 18:00 Uhr |
öffentlich aus.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen elektronisch übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden. Es besteht während der allgemeinen Dienststunden im Ämtergebäude Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
In Punkt 5 der Begründung zum Bebauungsplan wird der Geltungsbereich hinsichtlich umweltrelevanter Aspekte beschrieben. In Punkt 8 der Begründung wird das Freiflächenkonzept dargelegt. Belange des Denkmalschutzes, des Immissionsschutzes sowie des Landschafts- und Naturschutzes (u.a. Eingriffsregelung, Artenschutz) werden in Punkt 11 dargelegt. Die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die zu berücksichtigenden Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima werden als Ergebnis der durchgeführten Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB im Umweltbericht gem. § 2a BauGB erörtert.
Die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes enthält die genannten Darstellungen und Informationen verfahrensbedingt in geringerer inhaltlicher Tiefe. Auch diese Begründung enthält einen Umweltbericht mit den Angaben nach § 2a BauGB.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist für die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich, da es sich um eine Maßnahme gemäß Nummer 18.7.1 der Anlage 1 UVPG handelt. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird als Umweltprüfung zu dem Bebauungsplan gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in diesem Umweltbericht gem. § 2a Satz 3 BauGB festgehalten.
Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zu dem Bebauungsplan ist Bestandteil der Planunterlagen. (UNTERLAGEN ZUR SPEZIELLEN ARTENSCHUTZRECHTLICHEN PRÜFUNG (SAP) FÜR "SOLARPARK WILDENBERG-WEIßENBRUNN" LKR. KRONACH, Büro für ökologische Studien Schlumprecht GmbH, Bayreuth, Stand 6.9.2022, aktualisiert am 29.9.2023 und 25.10.2023).
Altlastenverdachtsfälle im Nahbereich der Planung wurden im Zuge der Umweltprüfung untersucht, die Untersuchung ist Bestandteil der Planunterlagen (Orientierende technische Erkundung zur PV - Anlage „Wildenberg“ in 96369 Weißenbrunn, BauGrund Süd. Weishaupt Gruppe. Gesellschaft für Bohr- und Geotechnik mbH, Bad Wurzach, 20.06.2023).
Zu Umweltthemen liegen folgende Äußerungen vor:
| Schutzgut | Information von | Information zu |
| Mensch | Regierung von Oberfranken, SG Baurecht, Stellungnahme vom 15. Februar 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB Landratsamt Kronach, Immissionsschutzrecht, Stellungnahme vom 16. Februar 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB | - Blendwirkung der Anlage - Emissionen der Bauflächen |
| Boden und Fläche | Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Kronach, Stellungnahme vom 23. Januar 2023, im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB Bund Naturschutz, Kreisgruppe Kronach, Stellungnahme vom 10. Februar 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB Regierung von Oberfranken, SG Baurecht, Stellungnahme vom 15. Februar 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg-Kulmbach, FB Landwirtschaft, Stellungnahme vom 15. Februar 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB Landratsamt Kronach, Abfallrecht, Stellungnahme vom 16. Februar 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB Wasserwirtschaftsamt Kronach, Stellungnahme vom 17. Februar 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB | - Flächeninanspruchnahme i.S.d. § 1a Abs. 2 BauGB - Bodenfunktionen - Doppelnutzung der Flächen - Bekannte Altlasten im (Nah-) Bereich des Plangebietes - Bekannte Altlasten im (Nah-) Bereich des Plangebietes - Vorgaben des vorsorgenden Bodenschutzrechts |
| Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg-Kulmbach, FB Landwirtschaft, Stellungnahme vom 15. Februar 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB Landratsamt Kronach, Naturschutzrecht, Stellungnahme vom 16. Februar 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB | - Kompensation des Eingriffs gem. § 1a Abs. 3 BauGB - Festsetzungen zum speziellen Artenschutz - Benachbartes Naturdenkmal „Wildenberger Linde“ |
| Wasser | Landratsamt Kronach, öffentliche Sicherheit, Stellungnahme vom 16. Februar 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB Wasserwirtschaftsamt Kronach, Stellungnahme vom 17. Februar 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB | - Starkregenereignisse - Abfuhr und Versickerung von Niederschlagswasser/Oberflächenabfluss - Zinkeintrag in das Grundwasser - Reinigung der PV-Module |
| Landschaft | Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Kronach, Stellungnahme vom 23. Januar 2023, im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB Regierung von Oberfranken, SG Baurecht, Stellungnahme vom 15. Februar 2023 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB | - Veränderung der Kulturlandschaft - Eingrünung der Anlage |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Es wird weiterhin gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.