Ist man grundsätzlich fürs Schnee schippen zuständig, wenn vorm eigenen Grundstück ein Gehweg verläuft?
Nein. Bei einseitigen Gehwegen sind auch die Anwohner der Häuser auf der gegenüberliegenden Seite in der Pflicht.
Für die Gemeinde Weißenbrunn gilt die Regel. In ungeraden Jahren gilt die Pflicht dem Anwohner auf dessen Seite der Gehweg ist. (Okt.-Dez.2023) in geraden Jahren (Jan.- Mär. 2024) für den Anwohner der sein Anwesen gegenüber dem Gehsteig hat.
Dieser ist in dieser Form nicht korrekt. In der Verordnung zum Winterdienst sind bei einseitigen Gehwegen die Anlieger (gegebenenfalls Vorder- und Hinteranlieger im Wechsel) für den angrenzenden Gehweg verantwortlich. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Da jedoch eine Vielzahl an Bürgern sich daraufhin bei uns gemeldet haben und diese Regelung befürwortet haben, werden wir eine mögliche Änderung der Satzung in diesem Jahr prüfen.
Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung
Michael Lehnhardt
Bauamt
Bauhofleitung
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