Sehr verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nach dem Bruch der sogenannten Ampelregierung steht uns nun am 23. Februar eine vorgezogene Bundestagswahl ins Haus.
Dieser relativ knapp bemessene Zeitraum stellt natürlich alle involvierten Behörden und Organisationen vor immense Herausforderungen.
Da die Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge erst ab 24. Januar erfolgte, konnten auch die Stimmzettel dann erst in den Druck gehen und sukzessive an die Rathäuser versandt werden.
Mit diesen Vorlaufzeiten und allen anfallenden vorbereitenden Arbeiten - auch gerade für die Briefwahl - werden wohl die notwendigen Unterlagen nicht vor dem 10. Februar die Rathäuser in Richtung Wähler verlassen.
Sie sehen also, dass der Zeitraum und somit auch der Spielraum für die Verantwortlichen, diesmal schon signifikant kürzer ist als gewohnt, um unser gesetzlich verbrieftes Wahlrecht korrekt wahrnehmen zu können. Dennoch werden auch diese Bundestagswahlen 2025 aller Einschätzungen nach - inklusive der Briefwahl - wie gewohnt und ohne Einschränkungen stattfinden können.
Selbstverständlich hat sich auch unsere Rathausverwaltung auf die veränderten Konditionen eingestellt und wird sich entsprechend vorbereiten.
So bleibt abschließend nur der Appell an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und damit auch in Weißenbrunn und den Ortsteilen für eine rege Wahlbeteiligung zu sorgen.
Gerade in den jetzt - auch für unsere Demokratie - schwierigen und herausfordernden Zeiten, wäre dies ein sichtbares Zeichen auf eine Zukunft in Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Selbstbestimmung für Deutschland.