Der Freistaat Bayern hat die Abgabefrist für die Neufestsetzung der Grundsteuer erneut um weitere drei Monate bis zum 30. April verlängert.
Sofern Sie Ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, erhalten Sie die Vordrucke weiterhin in allen Finanzämtern sowie auch in unserem Weißenbrunner Rathaus im Zimmer Nr. 9.
Bei Nichteinhalten der Frist drohen mitunter Verspätungszuschläge und Zwangsgeld.