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Weißenbrunner Mitteilungsblatt
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Schöffenwahl

Schöffenwahl

Auforderung zur Benennung von Personen für die Schöffenwahl – Vorschlagsliste

In diesem Jahr findet für die Amtsperiode 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Derzeit werden daher in allen Kommunen Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahl­ausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 17.03.2023 schriftlich an uns richten oder persönlich abgeben. Einen entsprechenden Bewerbungsvordruck sowie weitere Informationen erhalten Sie beim Hauptamt der Gemeinde Weißenbrunn, Zimmer Nr. 6, Bergstraße 21, 96369 Weißenbrunn oder finden diesen auch auf der Homepage der Gemeinde Weißenbrunn (www.weissenbrunn.de).

Weißenbrunn, 10.02.2023
gez. Jörg Neubauer
Jörg Neubauer
Erster Bürgermeister