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Weißenbrunner Mitteilungsblatt
Ausgabe 3/2026
Aus dem Rathaus
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Neue bundesweite Gebührenregelung für Personalausweise

Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) zugestimmt.

Aufgrund gestiegener Kosten sowohl beim Ausweishersteller als auch in den Personalausweisbehörden werden die Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises ab dem 7. Februar 2026 bundesweit angepasst.

Die neuen Gebühren lauten:

46,00 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren

27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren

Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Entscheidung auf Bundesebene getroffen wurde. Die Gemeinde Weißenbrunn hat keinen Einfluss auf diese gesetzliche Änderung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.