TOP 1:
Bürgerfragestunde und Information des Vorsitzenden
Der Vorsitzende berichtet, dass die Gemeinde Weißenbrunn Mitte Februar einen Zuwendungsbescheid vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung über 48.322,80 Euro erhalten hat. Gewährt wird eine Projektförderung für den Anschluss des Rathauses der Gemeinde Weißenbrunn an das Glasfasernetz. Die Förderung beträgt dabei 90 Prozent der Gesamtkosten.
Des Weiteren informiert der Vorsitzende, dass zum 01.05.2023 die Geschäftsstelle der Sparkasse Kulmbach-Kronach geschlossen wird.
Hintergrund ist die Entwicklung des Kundenverhaltens aufgrund der steigenden Nachfrage nach digitalen Lösungen.
Der Vorsitzende berichtet weiterhin, dass die Freiwillige Feuerwehr Weißenbrunn einen mobilen Defibrillator anschaffen konnte. Er dankte dem Feuerwehrverein für die Initiative und den Sponsoren für die Unterstützung.
Der Vorsitzende weist auf den Dorfwettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ hin, zu dem bereits eine Information im Mitteilungsblatt der Gemeinde veröffentlicht wurde. Er ruft alle Gemeinderatsmitglieder dazu auf, diesen Wettbewerb als Multiplikatoren in die Ortsteile zu tragen.
TOP 2:
Genehmigung der Niederschriften von den Gemeinderatssitzungen am 29.11.2022, 13.12.2022 und 31.01.2023
Die Niederschriften wurden vom Vorsitzenden und von der Schriftführerin unterschrieben und vom Gemeinderat genehmigt.
TOP 3:
Projekt Kommunalentwicklung; Installation eines ehrenamtlichen Immobilienlotsen in der Gemeinde Weißenbrunn
Im Rahmen des Modellprojektes Kommunalentwicklung, in Trägerschaft von KRONACH Creativ e.V., soll in der Gemeinde Weißenbrunn der Projektbaustein „Ehrenamtliche Immobilienlotsen“ installiert werden.
Ziel ist es, in jedem größeren Gemeindeteil eine/n Immolotsin/Immolotsen zu gewinnen, die der Bevölkerung als kompetenter Ansprechpartner rund um den Bereich Leerstände, Vermietungen, Sanierung, Nutzung, Verkauf u.ä. zur Verfügung stehen.
Für Weißenbrunn soll zukünftig Hubert Zipfel das Amt des Immobilienlotsen übernehmen.
TOP 4:
Gewährung von Bedarfszuweisungen gem. Art. 11 BayFAG;
Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes mit
Beschlussfassung
Die Regierung von Oberfranken hat mit Schreiben vom 30.11.2022 bezüglich des gemeindlichen Antrages auf Stabilisierungshilfen für 2022 entschieden. Hiernach wurde eine Stabilisierungshilfe von 175.000 € zur Schuldentilgung (für ordentliche Tilgung 2022) und eine Stabilisierungshilfe von 400.000 € als Investitionshilfe unter Auflagen bewilligt.
Die Gemeinde hat sich hierbei grundsätzlich auf unabweisbare Maßnahmen im Pflichtaufgabenbereich bzw. rentierlichen Bereich zu beschränken.
TOP 4.1:
Vorschläge des Gremiums zur Haushaltskonsolidierung
1. Vorschlag:
Es soll geprüft werden, ob eine Auslagerung des Standesamtes (z. B. zur Stadt Kronach) eine Kostenersparnis mit sich bringen würde.
Mehrheitlich beschlossen (9:3 Stimmen)
2. Vorschlag:
Es soll geprüft werden, ob durch eine Ausweitung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Personal (z. B. Bereitschaftsdienst des Wasserwartes) und Ausschreibungen (z. B. Anschaffung neuer Feuerwehrschutzanzüge) Einsparungen möglich wären.
Einstimmig beschlossen (12:0 Stimmen)
3. Vorschlag:
Es soll geprüft werden, ob sich eine Kostenersparnis ergeben würde, wenn der Gemeinderat durch Satzung bestimmen würde, dass der Bürgermeister für künftige Amtszeiten Ehrenbeamter (ehrenamtlicher Bürgermeister) und nicht mehr Beamter auf Zeit (berufsmäßiger Bürgermeister) sein soll.
Abgelehnt (6:6 Stimmen)
Gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 2 GO ist der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt.
4. Vorschlag:
Bis zum Beschließen des Haushaltes für das Haushaltsjahr 2024 sollen keine weiteren Neubaugebiete ausgewiesen werden.
Abgelehnt (6:6 Stimmen)
Gemäß Art. 51 Abs. 1 Satz 2 GO ist der Antrag bei Stimmengleichheit abgelehnt.
TOP 4.2:
Beschluss über die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes gemäß den vorstehenden Ausführungen.
Einstimmig beschlossen (12:0 Stimmen)
TOP 4.3:
Weiterleitung der Beratungen
Beschluss:
Mit der Weiterleitung dieser Beratungen und der Haushaltskonsolidierungsunterlagen an das Landratsamt Kronach bzw. die Regierung von Oberfranken bzw. die zuständigen Ministerien besteht Einverständnis.
Einstimmig beschlossen (12:0 Stimmen)
TOP 5:
Gewährung von Bedarfszuweisungen gem. Art. 11 BayFAG - Verwendung der Stabilisierungshilfen 2022 Säule 2
Diese Hilfe in Höhe von 400.000 € ist für investive Bedarfe in die gemeindliche Grundausstattung für Eigenanteile der Gemeinde - frühestens 2023, möglichst bis Ende 2024, spätestens bis Ende 2026 zu verwenden.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Investitionshilfen für 2022 in Höhe von 400.000 € für folgende Investitionen zu verwenden:
Ersatzbau Feuerwehrhaus Thonberg-Reuth: 400.000 €
Straßensanierungen: 0 €
Einstimmig beschlossen (12:0 Stimmen)
TOP 6:
Regionalplan Oberfranken-West; Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Kapitels B I 1 "Natur und Landschaft" und Streichung des Kapitels B III 2 "Erholung"
Die Gemeinde Weißenbrunn ist in der Änderung des Regionalplans insoweit betroffen, dass vorgeschlagen wird, zwischen Weißenbrunn und Reuth ein Trenngrün (Nr. 52) neu auszuweisen.
Das Trenngrün Nr. 52 im Bereich der Gemeinde Weißenbrunn befindet sich gemäß den vorliegenden Planunterlagen in nord-südlicher Ausdehnung ca. von der Leßbachbrücke B 85 bis zur Einfahrt zur Einöde Schaufel.
Baumaßnahmen in diesem Bereich, die das Trenngrün beeinträchtigen würden, stehen derzeit nicht an und sind nach Ansicht der Verwaltung auch zukünftig kaum realisierbar (Bundesstraße B 85 - Bauverbotszone; Überschwemmungsgebiet des Leßbaches). Seitens der Verwaltung werden deshalb keine Einwände gegen die vorgelegte Änderung des Regionalplans vorgebracht.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Weißenbrunn nimmt die Änderung des Regionalplans Oberfranken-West zur Fortschreibung des Kapitels B I 1 „Natur und Landschaft“ und Streichung des Kapitels B III 2 „Erholung“ zur Kenntnis. Es werden keine Bedenken bzw. Anregungen vorgebracht. Mit dem Entwurf besteht Einverständnis.
Einstimmig beschlossen (12:0 Stimmen)
TOP 7:
Auftragsvergabe für das Bauvorhaben Dorferneuerung Hummendorf; Tiefbauarbeiten Kirchberg
Die Terminkette zur Dorferneuerung Hummendorf sah für den 22.02.2023 die Submission für das ausgeschriebene Bauvorhaben Tiefbau Kirchberg vor. Im Anschluss an diese Submission sollte das zuständige Ingenieurbüro die eingegangenen Angebote prüfen und eine Entscheidungsvorlage für die Auftragsvergabe vorbereiten.
Der Vorsitzende teilt jedoch mit, dass bei der Submission kein einziges Angebot eingegangen ist. Baur Consult empfiehlt daher, das Bauvorhaben erneut auszuschreiben, nun aber in Form einer beschränkten Ausschreibung. Somit ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Beschlussfassung zur Auftragsvergabe möglich.
TOP 8:
Baumaßnahme Weißenbrunn; Revitalisierung Lernershaus und Neubau Gemeindehaus
TOP 8.1:
Bekanntgabe einer Eilentscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO
Die Gemeinde Weißenbrunn erhielt den vom Ingenieurbüro geprüften Nachtrag der Firma Schneider Elektrotechnik aus Neumarkt über 11.865,03 Euro. Um eine zeitliche Verzögerung der Baumaßnahmen am Projekt „Revitalisierung Lernershaus und Neubau Gemeindehaus“ zu vermeiden, traf Bürgermeister Jörg Neubauer gemäß Art. 37 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung die dringliche Entscheidung, den Nachtrag zu genehmigen.
Nach Art. 37 Abs. 3 Satz 2 GO setzt der Vorsitzende den Gemeinderat hiervon in Kenntnis. Er führt dazu noch aus, dass ohne diese Entscheidung auch andere Gewerke in Verzug geraten wären.
TOP 8.2:
Entscheidung über weitere Nachträge
Der Vorsitzende spricht an, dass der Verlauf des gesamten Projektes „Revitalisierung Lernershaus und Neubau Gemeindehaus“ schwierig ist. In diesem konkreten Fall wurde aber nun das Gewerk Putz- und Malerarbeiten erneut ausgeschrieben. Somit ist zunächst über keinen Nachtrag zu entscheiden.
TOP 9:
Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Weißenbrunn
GRM Christian Spindler stellte in der Gemeinderatssitzung am 31.01.2023 einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Weißenbrunn beschließt folgende Änderung des § 13 der Geschäftsordnung:
Mehrheitlich beschlossen (9:3 Stimmen)
TOP 10:
Anfragen, Sonstiges
Gemeinderatsmitglied Stefan Leppert (SPD) informiert das Gremium, dass er sein Amt als Gemeinderat der Gemeinde Weißenbrunn nach dieser nun endenden öffentlichen Sitzung niederlegen wird.