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Weißenbrunner Mitteilungsblatt
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrssicherungspflicht auf Friedhöfen

Standsicherheit von Grabmälern

Gemäß § 9 der Unfallverhütungsvorschrift für Friedhöfe und Krematorien VSG 4.7 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft sind Grabmale jährlich mindestens einmal auf ihre Standfestigkeit zu prüfen. Die Prüfung erfolgt gemäß der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalen (TA Grabmal), der Deutschen Natursteinakademie e.V. mit einer Gebrauchslast von 300 N an der Oberkante des Grabmals ab einer Höhe von 0,50 m, jedoch bis max. 1,20 m über Fundamentoberkante. Die Gemeinde hat der Fa. Stolzenberger den Auftrag zur Überprüfung erteilt.

Die Gemeinde weist daher alle Nutzungsberechtigten darauf hin, dass gemäß § 20 der gemeindlichen Friedhofssatzung Grabmäler und sonstige Grabeinrichtungen verkehrssicher sein müssen. Der Nutzungsberechtigte hat dafür zu sorgen, dass sich das Grabmal und die sonstigen Grabeinrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand befinden. Ergeben sich augenfällige Mängel in der Standsicherheit, so hat er unverzüglich das Erforderliche zu veranlassen.

Die diesjährige Überprüfung der Standsicherheit der Grabmäler auf den gemeindlichen Friedhöfen in Weißenbrunn, Hummendorf und Thonberg wird bei trockener Witterung voraussichtlich Mitte bis Ende März 2025 (KW 12/2025) durchgeführt.