Wie Ihnen vielleicht schon aufgefallen ist, wurde der Bereich nördlich des Leßbaches in Weißenbrunn (Ortsstraßen Alte Straße ab Leßbachbrücke, Am Kindergarten, Spatzengrund, Lerchenweg, Am Mühlberg, Waldweg, Sandstraße ab Leßbachbrücke) als Tempo 30-Zone ausgewiesen und entsprechend beschildert.
Dieses Gebiet, das überwiegend als Wohnbereich genutzt wird, ist nunmehr nur noch am Anfang und am Ende der Zone mit dem Verkehrszeichen 274.1 (Beginn einer Tempo 30-Zone) bzw. 274.2 (Ende einer Tempo 30-Zone) ausgeschildert. Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt im gesamten Gebiet und es wird auch nicht mehr durch zusätzliche Beschilderung darauf hingewiesen. Die bisherigen 30-er Schilder wurden abgebaut.
Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass in der kompletten Tempo 30-Zone die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ gilt. Entsprechend hat sich die Vorfahrtsregelung im Bereich der Einmündung Alte Straße / Am Mühlberg geändert. Wer hier aus Richtung Waldweg / Am Mühlberg in die Alte Straße einfährt, muss jetzt Vorfahrt gewähren. Eine entsprechende Beschilderung mit Hinweis wurde mit angebracht und die Fahrbahnmarkierungen entfernt.