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Weißenbrunner Mitteilungsblatt
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung

Gemeinde Weißenbrunn

Bekanntmachung

über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste

zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Weißenbrunn

für die Amtsperiode 2024 bis 2028

in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Kronach und den Strafkammern des Landgerichts Coburg

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 28.03.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das oben genannte Landge­richt bzw. Amtsgericht gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom

14.04.2023 bis 21.04.2023

im Rathaus der Gemeinde Weißenbrunn, Bergstr. 21, 96369 Weißenbrunn, Zimmer-Nr. 6, Erdgeschoss, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jeder­manns Einsicht auf.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, bis zum 28.04.2023, nach Schluss der Auflegung schriftlich oder persönlich zu Protokoll bei der Gemeinde Weißenbrunn, Bergstr. 21, 96369 Weißenbrunn, Zimmer-Nr. 6, Erdge­schoss, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Weißenbrunn, 29.03.2023

gez.
Jörg Neubauer
Erster Bürgermeister