über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Weißenbrunn
für die Amtsperiode 2024 bis 2028
in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Kronach und den Strafkammern des Landgerichts Coburg
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 28.03.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das oben genannte Landgericht bzw. Amtsgericht gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
14.04.2023 bis 21.04.2023
im Rathaus der Gemeinde Weißenbrunn, Bergstr. 21, 96369 Weißenbrunn, Zimmer-Nr. 6, Erdgeschoss, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, bis zum 28.04.2023, nach Schluss der Auflegung schriftlich oder persönlich zu Protokoll bei der Gemeinde Weißenbrunn, Bergstr. 21, 96369 Weißenbrunn, Zimmer-Nr. 6, Erdgeschoss, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Weißenbrunn, 29.03.2023