Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV);
Festsetzung der Bodenrichtwerte nach dem Stand vom 01.01.2024
Der Gutachterausschuss für den Landkreis Kronach hat die Bodenrichtwerte (BRW) für baureifes Land und landwirtschaftliche Flächen aufgrund der Kaufpreisfälle in der Kaufpreissammlung als durchschnittliche Lagewerte für den Wert des Bodens gemäß § 196 BauGB und § 12 BayGaV zum Stand vom 01.01.2024 festgesetzt. Weiterhin wurde ein BRW für forstwirtschaftliche Flächen ohne Bestockung festgelegt.
Die Zuordnung und Visualisierung der entsprechenden BRW-Zonen (Bodenrichtwertkarte) ist online im Bayernatlas unter „www.bodenrichtwerte.bayern.de“ ersichtlich.
Die Liste der neuen Bodenrichtwerte für den Landkreis Kronach liegt in der Zeit
von Montag, 08.04.2024
bis einschließlich Mittwoch, 08.05.2024
im Rathaus der Gemeinde Weißenbrunn, Zimmer Nr. 10, Bergstraße 21, 96369 Weißenbrunn öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Nach dieser Auslegungsfrist können Auskünfte über die BRW ausschließlich in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Kronach, Güterstraße 18, 96317 Kronach abgefragt werden (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).