Viele LKW-Fahrer benutzen die Ortsstraßen im nördlichen Bereich des Gemeindeteiles Reuth als Abkürzungsstrecke für die eigentliche Fahrt über die Bundesstraße B 85 und Kreisstraße KC 5. Die vorhandenen Ortsstraßen sind aufgrund ihrer Beschaffenheit (eng, kurvig) nicht für einen LKW-Durchgangsverkehr geeignet. Auch haben sich bereits einige Beschädigungen durch LKW’s an Dachrinnen bzw. Gebäuden in diesen Bereichen ereignet.
Aus diesem Grund wurde in Abstimmung mit der Polizei Kronach sowie dem Landratsamt Kronach eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen und folgende Bereiche mit den Verkehrszeichen „Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“ sowie „Anlieger frei“ beschildert:
Eine Vorwegbeschilderung an der Bundesstraße B 85 wird noch angebracht.
Wir hoffen, dass dadurch die Problematik im Gemeindeteil Reuth entschärft wird.