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Weißenbrunner Mitteilungsblatt
Ausgabe 7/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus, verkehrsrechtliche Anordnung im Gemeindeteil Reuth

Neue Beschilderung im Bereich des Gemeindeteiles Reuth

Viele LKW-Fahrer benutzen die Ortsstraßen im nördlichen Bereich des Gemeindeteiles Reuth als Abkürzungsstrecke für die eigentliche Fahrt über die Bundesstraße B 85 und Kreisstraße KC 5. Die vorhandenen Ortsstraßen sind aufgrund ihrer Beschaffenheit (eng, kurvig) nicht für einen LKW-Durchgangsverkehr geeignet. Auch haben sich bereits einige Beschädigungen durch LKW’s an Dachrinnen bzw. Gebäuden in diesen Bereichen ereignet.

Aus diesem Grund wurde in Abstimmung mit der Polizei Kronach sowie dem Landratsamt Kronach eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen und folgende Bereiche mit den Verkehrszeichen „Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“ sowie „Anlieger frei“ beschildert:

  • Ortsstraße Am Hügel; Einmündung Bundesstraße B 85
  • Ortsstraße Am Hügel; Einmündung Kreisstraße KC 5
  • Ortsstraße Am Anger; Einmündung Kreisstraße KC 5
  • Ortsstraße Am Steinbühl; Bereich Bushaltestelle
  • Gemeindeverbindungsstraße Reuth-Hummendorf; Einmündung Kreisstraße KC 5

Eine Vorwegbeschilderung an der Bundesstraße B 85 wird noch angebracht.

Wir hoffen, dass dadurch die Problematik im Gemeindeteil Reuth entschärft wird.